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Corbis GmbH


Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH – Vorwurf: Urheberrechtsverletzung durch Verwendung eines Fotos auf Homepage vom 30.10.15

Aktuell vertreten wir gegen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Corbis GmbH aus Berlin. In der uns vorliegenden Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, auf deren Homepage ein urheberrechtlich geschütztes Fotounter der Fotografie Nr. 42-38416399 der Corbis GmbH ohne deren Einwilligung genutzt zu haben.

Dies stelle eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung i. S. d. §§ 16, 19a UrhG dar. In Folge dessen stünden der Corbis GmbH Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu.

Im ersten Schritt fordert die Kanzlei Waldorf Frommer Auskunft über die Art der weiteren Verwendung des Bildes, sowie die Verwendungsdauer.

Im Grundsatz gilt, dass je länger das entsprechende Fotomaterial verwendet wird, ein höherer Lizenzschadenersatz zu leisten ist. Die Corbis GmbH beruft sich hierbei regelmäßig auf ihre Lizenzverträge, wonach dieses entsprechende Bildmaterial bereits bei einer Verwendungsdauer von wenigen Wochen oder wenigen Monaten zu einem Preis im Bereich eines dreistelligen Betrages anbietet. Die Beträge variieren. Diese sind jedoch nicht unerheblich.

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH wegen der öffentlichen Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials

Aktuell haben wir das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH von einer anderen Rechtsanwaltskanzlei übernommen.

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH wegen etwaiger Urheberrechtsverletzungen durch Verwendung eines Bildes im Internet

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH wegen etwaiger Urheberrechtsverletzungen durch Verwendung eines Bildes im Internet

In der 11. Kalenderwoche wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf der unberechtigten Verwendung eines Bildes auf der Internetseite unseres Mandanten, an dem die Corbis GmbH die Rechte hält.

In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem wird eine Auskunft darüber verlangt, wie lange das Bild auf der Internetseite verwendet wurde. Dieses Auskunftsersuchen dient regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung eines sodann in einem weiteren Schreiben geltend gemachten Lizenzschadensersatzes und der sich daraus berechnenden Kosten der Rechtsverfolgung.

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Corbis GmbH Abmahnung: Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH wegen der unlizenzierten Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials

Wie bereits häufiger in der Vergangenheit, haben wir derzeit vermehrt Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vorliegen, die sich mit dem Fotorecht beschäftigen. Wenngleich die Kanzlei Waldorf Frommer bekannt für den Ausspruch von Filesharing-Abmahnungen sein dürfte, ist bei uns bekannt, dass die Kanzlei ebenfalls eine nicht unerhebliche Anzahl von großen Fotoagenturen vertritt, die regelmäßig ihre Bildrechte durch die vermeintlich unlizenzierte Vervielfältigung von Fotos im Internet verletzt sieht.

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