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DKH Retail Limited


Abmahnung "Superdry" durch die Kanzlei Bear and Wolf

Soeben wurde uns eine aktuelle Abmahnung vom 16.06.2016 der Kanzlei Bear and Wolf im Auftrag der DKH Retail Limited vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist eine Markenrechtsverletzung der Marke "Superdry". Unserer Mandantschaft wir hier vorgeworfen Plagiate mit der Aufschrift "Superdry" zu vertreiben. Als Gegenstandswert wird ein solcher in Höhe von 150000, 00 € angegeben. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewhrten Unterlassungserklärung. Ferner werden im erheblichen Umfange Auskunftsansprüche geltend gemacht.

Wir können nicht anraten die beugefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese sollte auch im Falle der Berechtigung der Abmahnung abgeändert werden, da diese faktisch weit über das hinaus geht, was gefordert wird. Wir werden in der nächsten Woche genauer berichten.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns diese unverbindlich zwecks Prüfung zusenden. Wir rufen Sie zurück!

Ihr Team der Kanzlei Heidicker wüncht Ihnen ein schönes Wochenende! Bedienen Sie sich auch gerne unserer Notfallnummer!

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Markenrechtliche Abmahnung von Bear & Wolf im Auftrag der DKH Retail Limited: Vorwurf der Verletzung der Marke „Superdry“

Markenrechtliche Abmahnung von Bear & Wolf im Auftrag der DKH Retail Limited: Vorwurf der Verletzung der Marke „Superdry“

Aktuell liegt uns eine markenrechtliche Abmahnung der Anwaltskanzlei Winterstein („Bear & Wolf“) im Auftrag der DKH Retail Limited aus Großbritannien vor.

In der Abmahnung wird ein Verstoß gegen die §§ 9 Abs. 1, 2 GMVO, 14 Abs. 2 S. 1 MarkenG gerügt. Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, über die Internetauktionsplattform eBay Bekleidungsstücke zum Kauf angeboten zu haben, die widerrechtlich mit dem eingetragenen Markennamen „Superdry“ versehen seien, obwohl es sich nicht um Originalware handeln soll.

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Weitere markenrechtliche Abmahnung von Bear & Wolf im Auftrag der DKH Retail Limited: Vorwurf der Verletzung der Marke „Superdry“ innerhalb eines eBay-Angebots

Weitere markenrechtliche Abmahnung von Bear & Wolf im Auftrag der DKH Retail Limited: Vorwurf der Verletzung der Marke „Superdry“ innerhalb eines eBay-Angebots

Unsere Anwaltskanzlei erlangte kürzlich Kenntnis von einer markenrechtlichen Abmahnung der Anwaltskanzlei Winterstein („Bear & Wolf“) im Auftrag der DKH Retail Limited aus Großbritannien vom 22.05.2015. Die DKH Retail Ltd. ist Inhaber der Marke „superdry“.

Im Abmahnschreiben wird gegen den Adressaten der Vorwurf erhoben, über die Internethandelsplattform eBay ein Bekleidungsstück zum Kauf angeboten zu haben, welches ohne die Zustimmung der DKH Retail Ltd. mit einem „superdry“-Logo versehen sei. Dies stelle einen Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 S. 1 GMVO dar. Die Marke „superdry“ sei sowohl als Wort-, als auch als Bildmarke eingetragen (u.a. CTM 003528403, CTM 007339997).

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