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Kanzlei Lorenz Seidler Gossler


Abmahnung der Kanzlei Lorenz Seidler Gossler im Auftrag der Swarovski AG vom 02.03.2015

Abmahnung der Kanzlei Lorenz Seidler Gossler im Auftrag der Swarovski AG vom 02.03.2015

Unserer Kanzlei wurde kürzlich eine markenrechtliche Abmahnung der Anwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossler zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Im Namen der Swarovski AG wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, über die Internetauktionsplattform eBay ein nicht von Swarovski hergestelltes Schmuckstück mit der Bezeichnung „Swarovski“ angeboten zu haben. Der Markenname „Swarovski“ sei durch die IR-Marke 528189, sowie durch die Europäischen Gemeinschaftsmarken 120576 und 7462922 geschützt.

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Abmahnung Kanzlei Lorenz Seidler Gossler Swarovski AG vom 01.04.2016

Aktuell verteidigt unsere Kanzlei gegen eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lorenz Seidler Gossler. Im Auftrage der Swarovski AG wird der Vorwurf erhoben, über die Internetauktionsplattform eBay ein nicht von Swarovski hergestelltes Schmuckstück mit der Bezeichnung „Swarovski“ angeboten zu haben. Der Markenname „Swarovski“ genieße markenrechtlichen Schutz.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen den Markennamen für Produkte, die lediglich mit Swarovski Elementen versehen sind, genutzt zu haben.

Neben der Forderung auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsanspruch wird zur Abgeltung des Anspruchs auf Schadensersatz, Auskunft und Kostenerstattung ein Betrag in Höhe von 500,00 € zuzüglich einer Auslagenpauschale in Höhe von 40,00 €, insgesamt also 540,00 € angeboten.

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