Oops, wer hat das Formular gegessen?

Pflichtinformationen § 246 c EGBGB


Weitere Abmahnung von Frau Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob vom 27.11.2014

Aktuell liegt unserer Kanzlei eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwaltes Volker Jakob im Auftrage der Frau Claudia Morgan zur rechtlichen Überprüfung vor. Wir hatten bereits in der näheren Vergangenheit über Abmahnungen von Frau Claudia Morgan berichtet.

In der Abmahnung werden folgende Wettbewerbsverstöße über einen gewerblichen Ebay- Shop gerügt:

  • Unzulässige Klausel zu Versandkosten
  • Keine Aufschlüsselung der Versandkosten
  • Kein Warnhinweis nach Produktsicherheitsgesetz
  • Keine Angaben über Vertragstextspeicherung
  • Keine Pflichtinformation nach Art. 246c Nr. 3 EGBGB

Aufgrund der vorgenannten vermeintlichen Wettbewerbsverstöße wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Der Abmahnung liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden. Unserer Auffassung nach ist die Unterlassungserklärung nachteilhaft vorformuliert.

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