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Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart wegen irrführender Bewerbung von Silberschmuck
Wir stellen in den vergangenen Wochen und Monaten fest, dass wir häufiger Abmahnungen wegen der vermeintlichen irreführenden Bewerbung von Silber oder Goldschmuckstücken erhalten.
Die uns durch unsere Mandantschaft vorgelegte Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart enthält den Vorwurf, dass unsere Mandantin einerseits mit der Bezeichnung „Silberschmuck“ auf eBay geworben habe, obwohl es sich nicht um massives Silber handele.
Ebay Händler bei Schmuckangebot aufgepasst: Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart vom 15.12.2014 wegen der Verwendung der Abkürzung „pl“ für plattiert in der Artikelüberschrift
In einer uns zur Bearbeitung vorliegenden aktuellen Abmahnung der Wettbewerbszentrale wird gegenüber unserer Mandantschaft gerügt, dass diese durch die Angabe in der Artikelüberschrift unter Verwendung der Abkürzung „pl“ für plattiert eine irreführende geschäftliche Handlung vorgenommen habe, §§ 3, 5 UWG.
Hierdurch soll ausweislich der Rechtsauffassung der Wettbewerbszentrale dem Kunden nicht klar sein, dass es sich nicht um massives Edelmetall handelt.
Der von uns vertretene Händler weist neben der beanstandeten Abkürzung hierauf eindeutig in der Artikelbeschreibung nochmals hin und verwendet die Abkürzung lediglich aus Platzgründen in der Artikelüberschrift.