Römertopf
„Römertopf“ - Abmahnung von Rechtsanwalt Klaus Höbel
Die Bezeichnung "Römertopf" ist eine geschütze Marke. Die Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG ist laut Abmahnschreiben ausschließliche Lizenznehmerin der Marke und mahnt vorliegend über ihren Rechtsanwalt Klaus Höbel eine angebliche Markenrechtsverletzung ab.
Abmahnung des Rechtsanwalts Klaus Höbel im Auftrag der Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG – Marke „Römertopf“
Wegen der Verwendung des Wortes „Römertopf“ zur Bewerbung eines Kochbuches wurde einer unserer Mandanten kürzlich von Herrn Rechtsanwalt Klaus Höbel aus Frankfurt am Main im Auftrag der Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG abgemahnt. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf der Markenrechtsverletzung an der Marke „Römertopf“, die seit den 60-er Jahren als Wort- und später auch als Wort-Bildmarke geschützt sei.
Erneut: Abmahnung Römertopf durch RA Klaus Höbel
RÖMERTOPF - dieser markenrechtlich geschützte Begriff für ein Kochzubehör-Artikel ist Gegenstand einer neuerlich unserer Kanzlei vorliegenden Abmahnung. Es mahnt ab: Rechtsanwalt Klaus Höbel im Auftrag der Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG.