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SAM Sacred Assets Management AG


Abmahnung der Kanzlei Streitbörger Speckmann im Auftrag der SAM Sacred Assets Management AG wegen fehlender Angabe von Inhaltsstoffen auf Kosmetikverpackung

Abmahnung der Kanzlei Streitbörger Speckmann im Auftrag der SAM Sacred Assets Management AG wegen fehlender Angabe von Inhaltsstoffen auf Kosmetikverpackung

Unsere Rechtsanwaltskanzlei erhielt kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Streitbörger Speckmann im Auftrag der SAM Sacred Assets Management AG aus Zug in der Schweiz. Die Abmahnung ist datiert auf den 22.05.2015.

Gegen unsere Mandantschaft wird der Vorwurf erhoben, Gold- Tattoos zum Kauf anzubieten und auf der Verpackung keine Angaben über die Inhaltsstoffe zu machen. Tattoos jedoch seien kosmetische Mittel im Sinne von Art. 2 Abs. 1 a) der EU-Kosmetikmittelverordnung. Die fehlende Angabe der Inhaltsstoffe stelle ein Verstoß gegen Art. 19 Abs. 1 dar, welches wiederum wettbewerbswidrig im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG sei.

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