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Schulenberg & Schenk

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken ab, wobei es sich hierbei vornehmlich um Filmwerke pornografischer Natur handelt. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung werden Beträge pro Verstoß in Höhe von 1298,00 € verlangt.

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk vertritt u.a.folgende Rechteinhaber:

G&G Media Foto-Film GmbH, Thompson Productions e.K., Combat Zone Corp., Purzel-Video-GmbH

Haben auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Schulenberg & Schenk erhalten?

Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder Sie uns schriftlich.


Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag Forever Living Products Germany GmbH wegen Foto-Verwendung auf eBay vom 23.08.2016

Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag Forever Living Products Germany GmbH wegen Foto-Verwendung auf eBay vom 23.08.2016

Aktuell wurde unserer Rechtsanwaltskanzlei das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Schulenberg & Schenk im Auftrag Forever Living Products Germany GmbH wegen Foto-Verwendung auf eBay erteilt.

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Abmahnung Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH

Wir berichten heute über eine Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH. In der Abmahnung geht es um einen vermeintlichen Verstoß gegen die Unternehmensrichtlinien der Forever Living Products Germany GmbH.

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Kanzlei Schulenberg & Schenk mahnt im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH ab

Uns liegt erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH vor.

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Mahnbescheid der Kanzlei Schulenberg und Schenk im Auftrag der Mad Dimension GmbH – Wie soll ich reagieren?

Unserer Kanzlei liegt aktuell ein Mahnbescheid der Kanzlei Schulenberg und Schenk im Auftrag der Mad Dimension GmbH vor.

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Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk: Vertragsstrafenforderung für Forever Living Products Germany GmbH

Die Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk macht bei einem unserer Mandanten aktuell die Zahlung einer Vertragsstrafe für die Forever Living Products Germany GmbH geltend. Grund für die Vertragsstrafenforderung soll ein Verstoß unseres Mandanten gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung sein.

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Forever Living Products Germany GmbH durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk

Aktuell verteidigen wir gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH aus Frankfurt/Main.

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft, die über Amazon diverse Produkte aus dem Bereich „Aloe Vera“ anbietet, vorgeworfen, innerhalb eines solchen Angebotes für ein Lebens-, bzw. Nahrungsergänzungsmittel wettbewerbswidrig geworben zu haben.

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