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unerlaubte öffentliche Ausstrahlung


Abmahnung der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

Wir verteidigen aktuell gegen eine Abmahnung der Rechtsanwälte JBB aus Berlin, welche diese im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ausgesprochen haben. In der Abmahnung geht es um die vermeintlich unzulässige öffentliche Zugänglichmachung des "Sky"-Fernsehprogramms in der von unserem Mandanten betriebenen Bar.

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Abmahnung Sky: Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG wegen der unerlaubten Ausstrahlung einer urheberrechtlich geschützten Sportsendung in Gastwirtschaft

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG vor, in der unsere Mandantschaft vorgeworfen wird, das Programm von Sky ohne gewerbliches Abonnement ausgestrahlt zu haben. Die Abmahnung datiert auf den 11.12.2014.

Wie wir bereits in zahlreichen Fällen berichtet haben, werden wir immer wieder mit Fällen betraut, in denen Kneipeninhabern, Gastronomieeinrichtungen oder Vereinsheimen vorgeworfen wird, dass das Programm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, insbesondere Fußballbundesliga-Spiele, ohne entsprechendes Gastro-Abonnement der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.

Häufig sind in diesen Konstellationen diejenigen Fälle anzutreffen, in denen eine private Smartcard verwendet wird, um das Programm von Sky zu empfangen.

Ohne gewerblichen Abonnementvertrag stellt dies eindeutig eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG dar.

Auch in dieser Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten in Höhe von ca. 3500, 00 € gefordert.

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Abmahnungen der DAZN Limited durch Lentze Stopper an Gastwirte

Uns wurden erneut in dieser als auch in der letzten Woche mehrere urheberrechtliche Abmahnungen der DAZN Limited vorgelegt. Im Rahmen der Abmahnungen wird u. a. darauf hingewiesen, dass es sich bei der DAZN Limited aus London um ein internationales Pay-TV-Anbieter-Unternehmen handelt, welches weltweit Sportprogramme austrägt. Insoweit habe sie für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bestimmte Nutzungsrechte an Live-Übertragungen u. a. von Spielen der Bundesliga und UEFA-Champions-League inne. Insbesondere sei hiervon das Recht erfasst, die entsprechenden Sendesignale gemäß § 22 UrhG in gewerblichen Einrichtungen, insbesondere in Gastronomiebetrieben, auszustrahlen.

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Weitere Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei Komning

Weitere Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei Komning

Am 11.03.2015 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Komning im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt.

Im vorliegenden Fall wird dem Betreiber eines Vereinsheims vorgeworfen, das Programm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG - insbesondere das Fußballbundesliga-Spiel Borussia Dortmund gegen FC Augsburg - ohne entsprechendes Vereinsheim-Abonnement der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.

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