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Vertragsstrafe


Abmahnung durch den Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Am 27.03.2017 wurde uns das Mandat zur Verteidigung einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 13.03.2017 erteilt.

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. aus Recklinghausen

In einem derzeitigen Mandat verteidigen wir unsere Mandantschaft gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. vom 08.05.2017.

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Abmahnung Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA durch Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky wegen Ticketverkauf auf eBay vom 15.08.2017

Nach Start der aktuellen Bundesligasaison 2017/2018 erreichen unsere Kanzlei wieder täglich Anfragen von Betroffenen, die wegen eines Angebotes von Tickets im Internet kostenpflichtige Abmahnschreiben erhalten haben.

Im heutigen Artikel berichten wir über eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA vom 15.08.2017.

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Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay vom 01.09.2015

Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay vom 01.09.2015

Uns liegt in unserer Rechtsanwaltskanzlei aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vor.

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, innerhalb eines eBay-Angebotes über Karten für Heimspiele des 1. FC Köln gegen folgende Bestandteile der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen für Heimspiele („ATGB“) verstoßen zu haben:

a) Fehlende Abbildung der ATGB

b) Öffentliches Anbieten der Tickets auf eBay

c) Unautorisierte Abbildung des Sitzplans des RheinEnergieStadions

Unsere Mandantschaft wird sodann aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 500,00 € zu zahlen.

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Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay vom 25.11.2015

Wie in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Fällen verteidigen wir erneut gegen eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA.

Vorwurf: Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, dass der über die Internethandelsplattform eBay zwei Einzeltickets für ein Heimspiel von Borussia Dortmund für die Saison 2015/2016 zum Kauf angeboten haben soll. Hierbei soll er gegen folgende Bestandteile der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA verstoßen haben:

  • Fehlende Abbildung der ATGB
  • Keine „Sofort-Kauf“-Auktion
  • Preisaufschlag von über 15 Prozent über dem Originalticketpreis

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Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen etwaig ungültiger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen etwaig ungültiger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere Rechtsanwaltskanzlei erlangte am 16.03. Kenntnis von einer Abmahnung des Vereins „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.“ (‚Wettbewerbszentrale’). Der Adressat der Abmahnung betreibt eine Internetseite, auf der die Vermittlung von Bustouren angeboten wird. Hierzu verwendet er Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenstand der Abmahnung ist die Rüge einiger verwendeter AGB-Klauseln.

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Abmahnung des Rechtsanwaltes Karl- Heinz Mrosko im Auftrag der Frau Simone Obenauf – Vorwurf: Verstöße gegen das UWG auf eBay

Abmahnung des Rechtsanwaltes Karl- Heinz Mrosko im Auftrag der Frau Simone Obenauf – Vorwurf: Verstöße gegen das UWG auf eBay

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwaltes Karl- Heinz Mrosko im Auftrag der Frau Simone Obenauf vor.

In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgehalten, innerhalb eines Angebots auf der Internethandelsplattform eBay Waren zum Kauf angeboten zu haben und dabei einen Wettbewerbsverstoß gegen die Vorschriften des Widerrufsrechtes begangen zu haben. Es wird die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung gerügt.

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Abmahnung durch AGW e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz und das Telemediengesetz

Abmahnung durch AGW e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz und das Telemediengesetz

Am 06.03.2015 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. (AGW)“ zur Bearbeitung vorgelegt.

In der Abmahnung wurden die folgenden vermeintlichen Verstöße gerügt:

1. Verpflichtung für Makler, nur unter Angabe ihres Namens und der Bezeichnung als Wohnungsvermittler öffentlich Wohnräume anzubieten oder zu suchen (§ 6 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz [WoVermG])

2. Verpflichtung für Internetseitenbetreiber, ein Impressum mit vollständigem Namen und zuständiger Aufsichtsbehörde bereitzustellen (§§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 1 Nr. 3 Telemediengesetz [TMG]).

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Abmahnung durch den Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Kürzlich wurden uns eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Bearbeitung vom 29.03.2017 vorgelegt.

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Abmahnung Ido Interessenverband vom 03.07.2017

Abmahnung durch den Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Erneut wurde uns das Mandat zur Verteidigung gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erteilt.

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Abmahnung Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH

Wir berichten heute über eine Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH. In der Abmahnung geht es um einen vermeintlichen Verstoß gegen die Unternehmensrichtlinien der Forever Living Products Germany GmbH.

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Abmahnung und Geltendmachung Vertragsstrafe in Höhe von 5000, 00 € der 55PLUS Medien GmbH durch Rechtsanwälte Denecke & Partner wegen der erneuten Verwendung eines gleichen Bildes unter gleicher URL vom 08.01.2014

Uns liegt ein Abmahnschreiben nebst Zahlungsaufforderung wegen einer vermeintlich verwirkten Vertragsstrafe in Höhe von 5000, 00 € vor. Gegenstand der Zuwiderhandlung soll die erneute Möglichkeit der Abrufbarkeit eines Bildes auf der Homepage der Mandantschaft sein.

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Abmahnung und Vertragsstrafenforderung der Wettbewerbszentrale - Spielhalle / Spielstätte

Zwei Mandate in unserer Kanzlei betreffen aktuell Schreiben der Wettbewerbszentrale (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.v.). In einem Schreiben wird der Inhaber einer Spielhalle wegen vermeintlicher Wettbwerbsverstöße abgemahnt, in einem anderen Schreiben wird eine Vertragsstrafe wegen vemeintlichen Verstoßes gegen eine zuvor abgegebe Unterlassungserklärung gefordert.

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AGW e.V. fordert Vertragsstrafe wegen Verstoß gegen Unterlassungserklärung

Der AGW e.V. (Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.) hat einen unserer Mandanten aufgefordert, eine Vertragsstrafe von 3.000 € zu zahlen.

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ALP Rechtsanwälte: Abmahnung wegen Verkauf von HSV-Fußballtickets über das Internet

Unserer Rechtsanwaltskanzlei wurden kürzlich mehrere aktuelle Abmahnungen der ALP Rechtsanwälte, ausgesprochen im Auftrag der HSV Fußball AG, zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vorgelegt. In den Abmahnungen geht es um den Vorwurf, dass unser jeweiliger Mandant Tickets zu Fußballspielen des HSV über das Internet verkauft haben soll.

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Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand (AGW e.V.) fordert Vertragsstrafe

Einem unserer Mandanten ging kürzlich ein Schreiben des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand“ (AGW) zu, in dem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 € verlangt wird. Wie es dazu kam, erklären wir in diesem Ratgeberartikel.

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Bundesverband Automatenunternehmer verlangt Vertragsstrafe i.H.v. 5.000 €

Einer unserer Mandanten legte uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung und Vertragsstrafenforderung der Kanzlei Dr. Schenk im Auftrag des Bundesverbands Automatenunternehmer e.V. vor.

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Designrecht- Abmahnung der FPS Rechtsanwälte im Auftrage der Firma The Gillette Company aus den USA wegen vermeintlicher Designrechtsverletzung vom 11.02.2015

Designrecht- Abmahnung der FPS Rechtsanwälte im Auftrage der Firma The Gillette Company aus den USA wegen vermeintlicher Designrechtsverletzung vom 11.02.2015

Uns wurde eine Abmahnung der FPS Rechtsanwälte im Auftrage der Firma The Gillette Company vorgelegt, in der die Verletzung von Designrechten gerügt wird.

Der uns vorliegenden Abmahnung liegt der Sachverhalt zu Grunde, dass eine größere Menge Zahnbürstenaufsätze vom Hauptzollamt Dresden- Flughafenzoll „abgefangen" worden sind. Wegen der Einfuhr dieser Produkte wird eine Verletzung der Designrechte geltend gemacht.

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Erneute Abmahnungen Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky iAd KEC Kölner Eishockey - Gesellschaft "Die Haie" mbH- Ticketverkauf

Am 26.10.2016 wurden uns zwei Abmahnungen der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der KEC Kölner Eishockey - Gesellschaft "Die Haie" mbH zur Bearbeitung vorgelegt.

Bereits im Januar diesen Jahres haben wir über Abmahnungen der KEC Kölner Eishockey - Gesellschaft "Die Haie" mbH berichtet.

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Ido Interessenverband fordert Vertragsstrafe i.H.v. 4.000 Euro

Der Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. fordert von einem unserer Mandanten die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,- €, weil unser Mandant angeblich gegen eine zuvor abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen haben soll.

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Ido Interessenverband fordert Vertragsstrafe von 4.500 Euro

Einer unserer Mandanten wurde von dem Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen angeschrieben und dazu aufgefordert, eine Vertragsstrafe von 4.500,- € zu zahlen. Zuvor war er vom Ido Verband abgemahnt worden.

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Ido Interessenverband verlangt 1.500 € Vertragsstrafe

Wir vertreten einen Mandanten, der an den Ido Verband eine Vertragsstrafe zahlen soll. Grund dafür ist ein angeblicher Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung.

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Ido Interessenverband: Vertragsstrafenforderung nach abgegebener Unterlassungserklärung

Der Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. macht in einem kürzlich an einen unserer Mandanten zugestellten Schreiben eine Vertragsstrafe für einen vermeintlichen Verstoß gegen eine zuvor abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung geltend. Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 2.000 .

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Ido Interessenverband: Vertragsstrafenforderung nach vorheriger Abmahnung

Ein neuer Mandant in unserer Kanzlei hat kürzlich ein Schreiben des Ido Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten. Das Schreiben stellt keine Abmahnung dar, sondern eine Vertragsstrafenforderung. Zuvor war durch unseren damals noch nicht von uns vertretenen Mandanten eine Unterlassungserklärung auf eine Abmahnung des Ido-Verbands abgegeben worden. Da die in der Unterlassungserklärung genannten Handlungen angeblich danach noch weiter fortgesetzt worden sein sollen, fordert der Verband nun die Zahlung von 5.000,00 €.

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Ido Verband fordert 4.000 € Vertragsstrafe

Der Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. hat aktuell eine unserer Mandantinnen dazu aufgefordert, eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 € zu zahlen. Begründet wird dies mit einem vermeintlichen Verstoß gegen eine zuvor abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung.

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