Vertragsstrafe 3.000,00€
AGW e.V. fordert Vertragsstrafe wegen Verstoß gegen Unterlassungserklärung
Der AGW e.V. (Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.) hat einen unserer Mandanten aufgefordert, eine Vertragsstrafe von 3.000 € zu zahlen.
Ido Verband verlangt Zahlung einer Vertragsstrafe von 3.000 Euro
Der Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsultion deutscher Online-Unternehmen e.V. fordert in einem aktuellen Schreiben die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 Euro von unserem Mandanten. Angeblich hatte dieser gegen eine zuvor abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen.
Ido Verband: Unterlassungserklärung abgegeben - jetzt Vertragsstrafe gefordert? Wir helfen!
Der Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. verlangt von Ihnen nach der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung jetzt die Zahlung einer Vertragsstrafe? Sollen Sie, ebenso wie ein Mandant, 3.000 € bezahlen? Wir helfen Ihnen.
Vertragsstrafenforderung der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.
Uns liegt ein Schreiben des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.“ (AGW e.V.), datiert vom 21.03.2016, vor. Darin wird eine Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert. In dem Schreiben heißt es, unsere Mandantschaft habe gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen, die sie dem AGW e.V. gegenüber abgegeben habe. Auf der Internetseite unserer Mandantschaft befinde sich kein Impressum, weshalb der Gegenseite eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro zustehe.
Wettbewerbsrecht- Forderung einer Vertragsstrafe des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 17.02.2015 in Höhe von 3.000,00€
Wettbewerbsrecht- Forderung einer Vertragsstrafe des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 17.02.2015 in Höhe von 3.000,00€
Aktuell liegt uns eine Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe durch den Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 17.02.2015 zur Bearbeitung vor.
Es wird auf eine durch unseren Mandanten seinerzeit abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung Bezug genommen.