Oops, wer hat das Formular gegessen?

Vertragsstrafe wegen URL


Abmahnung und Geltendmachung Vertragsstrafe in Höhe von 5000, 00 € der 55PLUS Medien GmbH durch Rechtsanwälte Denecke & Partner wegen der erneuten Verwendung eines gleichen Bildes unter gleicher URL vom 08.01.2014

Uns liegt ein Abmahnschreiben nebst Zahlungsaufforderung wegen einer vermeintlich verwirkten Vertragsstrafe in Höhe von 5000, 00 € vor. Gegenstand der Zuwiderhandlung soll die erneute Möglichkeit der Abrufbarkeit eines Bildes auf der Homepage der Mandantschaft sein.

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