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FC Köln


1. FC Köln: Ticket-Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

Unsere Anwaltskanzlei verteidigt in einem neuen Mandat gegen eine Ticket-Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky, ausgesprochen im Namen der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf des Verstoßes gegen ATGB.

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Abmahnung 1. FC Köln durch Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

Wurden Sie von der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag des 1. FC Köln wegen des Verkaufs von Fußballtickets auf eBay Kleinanzeigen oder anderswo abgemahnt? Genauso ist es aktuell einem unserer Mandanten passiert.

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Abmahnung 1. FC Köln von Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky erhalten?

Sind Sie Adressat einer Abmahnung im Auftrag des 1. FC Köln (GmbH & Co. KGaA), ausgesprochen durch die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky? Erneut wurde unsere auf die sogenannten „Ticket-Abmahnungen“ spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung beauftragt. Unserer Mandantschaft wird in der uns vorliegenden Abmahnung vorgeworfen, gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen für Heimspiele („ATGB“) des FC Köln verstoßen zu haben. Wie Sie reagieren sollten, beschreiben wir Ihnen in unserem Ratgeberartikel.

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Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay Kleinanzeigen vom 16.09.2015

Wir haben bereits zahlreiche Mandanten vertreten, die eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann aufgrund eines Angebots von Fußballtickets auf eBay oder eBay Kleinanzeigen erhalten haben. Jetzt verteidigen wir erneut gegen eine solche Abmahnung im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA.

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, innerhalb eines Angebotes auf eBay-Kleinanzeigen Tickets des 1. FC Köln zum Kauf angeboten zu haben und hierbei gegen folgende Bestandteile der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen für Heimspiele („ATGB“) verstoßen zu haben.

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Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay vom 19.02.2016

Erneut liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA zur rechtlichen Überprüfung und weiteren Bearbeitung vor. Im Abmahnschreiben vom 19.02.2016 werden etwaige Verstöße gegen Bestandteile der ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) gerügt.

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Abmahnung Ticketverkauf 1. FC Köln durch Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

Aufgrund des Anbietens von Fußballtickets zu Spielen des 1. FC Köln über eBay hat einer unserer Mandanten kürzlich von der Anwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky eine Abmahnung erhalten. In dieser wird er zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Kostenerstattung für Anwaltskosten in Höhe von pauschal 500,00 € aufgefordert.

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ATGB-Abmahnung Becker Haumann Mankel Gursky für 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

Wenn Sie ebenso wie einer unserer Mandanten eine aktuelle Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA erhalten haben, sollten Sie die folgenden Ratschläge beachten:

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ATGB-Abmahnung für 1. FC Köln durch Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

Wurden Sie von der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag des 1. FC Köln (GmbH & Co. KGaA) wegen eines Verstoßes gegen die ATGB abgemahnt?

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FC Köln Abmahnung Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. erhalten? Werden Ihnen auch Verstöße gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen für Heimspiele („ATGB“) vorgeworfen?

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Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky mahnt ab im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay vom 20.01.2016

Eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA vom 20.0.2016 liegt uns aktuell zur Bearbeitung vor. Unserer Mandantschaft werden hierin Verstöße gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen für Heimspiele („ATGB“) vorgeworfen.

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Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky mahnt erneut im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA ab

Bereits mehrfach in der Vergangenheit haben wir gegen Abmahnungen der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA verteidigt. Jetzt liegt uns erneut ein solches Abmahnschreiben vor.

Worum geht es?

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, über die Internethandelsplattform eBay Kleinanzeigen ein Ticket für ein Fußballspiel des 1. FC Köln zum Kauf angeboten zu haben und hierbei gegen die Allgemeinen Ticket-Bestimmungen (ATGB) des 1. FC Köln verst0ßen zu haben.

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Lentze Stopper Rechtsanwälte: Abmahnung für den 1. FC Köln

Im Auftrag des 1. FC Köln (GmbH & Co. KGaA) versendet die Rechtsanwaltskanzlei Lentze Stopper aktuell Abmahnungen wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen.

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Weitere Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA vom 06.10.2014 SV Werder Bremen gegen den 1. FC Köln

Am 09.10.2014 wurde uns wiederum eine Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vorgelegt. Es wird u.a. vorgeworfen, man habe nachweislich festgestellt, dass Tickets für das Bundesligaheimspiel des SV Werder Bremen gegen den 1. FC Köln entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.

Bekanntermaßen wird auf den Punkt 9.2. der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, der neben u.a. dem Verbot der privaten Weitergabe mit der Absicht, das Ticket zu einem wesentlich höheren Preis als dem, der auf dem Ticket angegeben ist anzubieten oder zu veräußern für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe vorsieht. Innerhalb der ATGB wird dem Kunden hierbei eingeräumt, Tickets per Sofort-Kauf zu einem Preis unterhalb von 15% des Originalpreises anzubieten.

Darüber hinaus wird eine Markenrechtsverletzung wegen vermeintlicher Abbildung eines Bildnisses aus dem Stadion in der eBay Auktion vorgeworfen.

Sodann wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 250, 00 €.

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