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Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz


Abmahnung der Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz im Auftrag der relaxdays GmbH wegen Grill-Verkauf auf Amazon

Abmahnung der Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz im Auftrag der relaxdays GmbH wegen Grill-Verkauf auf Amazon

Unsere Kanzlei erhielt kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz im Auftrag der relaxdays GmbH vom 30.03.2015.

In der Abmahnung wir gegen unsere Mandantschaft der Vorwurf erhoben, auf der Internethandelsplattform Amazon einen „Klappgrill“ zum Kauf angeboten und diesen unerlaubt mit einem geschützten Markennamen der relaxdays GmbH beworben zu haben, obwohl es sich vermeintlich nicht um Originalware der Firma relaxdays GmbH handeln soll.

Dies stelle eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 Abs. 2 MarkenG, sowie eine Unternehmenskennzeichnungsverletzung gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1 UWG dar. Der Gegenseite stünden in Folge dessen Unterlassungsansprüche gem. § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG zu.

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