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Zimmermann & Decker

Die Kanzlei Zimmermann & Decker mahnen Urheberrechtsverletzungen an einzelnen Musikwerken ab. Neben der Abgabe der Unterlassungserlärung werden hierbei Beträge in Höhe von 450,00 € pro Verstoß gefordert. Die Musikwerke sind häufig Bestandteil von Chartcontainern sowie Musiksamplern.

Die Kanzlei Zimmermann & Decker vertritt u.a. folgende Rechteinhaber:

Tonpool Medien GmbH

Haben auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Zimmermann & Decker erhalten?

Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder Sie uns schriftlich.

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