Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Andre Krugmann im Auftrage des Herrn Oliver Heilmann auf eBay

Derzeit liegt unserer Kanzlei eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrage des Herrn Oliver Heilmann zur rechtlichen Überprüfung vor. In der Abmahnung wird ein Wettbewerbsverstoß auf der Internethandelsplattform eBay gerügt.Es wird konkret das Vorhalten einer veralteten Widerrufsbelehrung gerügt.

Das neue Widerrufsrecht seit dem 13.06.2014 - Neuerungen im Überblick

  • neue Musterwiderrufsbelehrung
  • einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen
  • maximales Ende der Möglichkeit zur Ausübung des Widerrufsrechtes nach 12 Monaten und 14 Tagen
  • keine Pflicht zur Ausübung des Widerrufsrechtes in Textform, sondern jetzt auch telefonisch möglich
  • jedoch: ausdrückliche Erklärung des Widerrufs durch den Verbraucher nötig; die alleinige Rücksendung der Ware genügt nicht mehr
  • Vorhalten eines Widerrufsformulars durch den Onlinehändler
  • Wegfall der 40,00 €-Klausel
  • dynamische Angabe der Kosten der Rücksendung in der Widerrufsbelehrung
  • weitere Ausschlussgründe des Widerrufsrechtes für Hygieneartikel und digitale Medien
  • neue Formulierungen im BGB der Ausschlussgründe

Vom Adressaten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Wir raten davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen. Diese sollte im Falle von berechtigten Vorwürfen modifiziert werden. Häufig stehen jedoch auch andere taktische Möglichkeiten zur Verfügung, die wir Ihnen gerne als auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei erläutern.

Darüber hinaus werden Rechtsanwaltskosten unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 15.000,00€ in Höhe von 865,00€ geltend gemacht. Keinesfalls sollte jedoch die Abmahnung ignoriert werden, da in diesem Fall die Beantragung von einstweiligen Verfügungen drohen könnte. Bei derartigen Abmahnungen ist es besonders wichtig sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung muss unbedingt sichergestellt sein, dass die gerügten Verstöße fachgerecht abgestellt werden. Ansonsten drohen erhebliche Vertragsstrafen.

Das Wettbewerbsrecht hat viele Tücken, die sie im Regelfall nur mit einem spezialisierten Anwalt erfolgreich meistern können. Wir erfahren dies in unserer täglichen Praxis immer wieder. Lassen Sie sich daher auf keinerlei Experimente ein, sondern suchen Sie sich fachkundigen Rat eines Spezialisten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.