Abmahnblog der Rechtsanwaltskanzlei Heidicker
Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz,
Urheber- und Medienrecht und IT-Recht

Wir sind als bundesweit tätige Kanzlei u.a. spezialisiert auf die Verteidigung gegen Abmahnungen in den Bereichen des Urheberrechtes, des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes, des Designrechtes sowie des allgemeinen Internet- und Medienrechtes.
Als Rechtsanwälte bieten wir Ihnen engagierte und dynamische Begleitungen in Ihren Rechtsangelegenheiten sowie konsequente und kompetente Vorgehensweise in unseren Rechtsgebieten.
Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog
Abmahnung VON HAVE FEY – Swiss Fragrance GmbH „Gisada“ & „Ambassador“ Markenrecht
- |
- Jan Heidicker
Abmahnung von VON HAVE FEY für Swiss Fragrance GmbH wegen „Gisada“ und „Ambassador“ Parfum-Abfüllungen
Derzeit liegt uns eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte im Auftrag der Swiss Fragrance GmbH vor. Gegenstand ist der Vertrieb von Parfum-Abfüllungen unter bekannten Markenbezeichnungen wie „Gisada“ und „Ambassador“.
Der Fall zeigt erneut, welche erheblichen rechtlichen Risiken im gewerblichen Rechtsschutz bestehen – insbesondere im Onlinehandel.
Worum geht es konkret?
Die Swiss Fragrance GmbH ist Herstellerin von Parfums und Inhaberin verschiedener Markenrechte, insbesondere:
- „Gisada“ (IR-Marke)
- „AMBASSADOR“ (Unionsmarke)
Diese Marken werden europaweit für Parfümprodukte genutzt und erzielen erhebliche Umsätze.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, über einen Online-Shop sogenannte Parfum-Abfüllungen (Duftproben) anzubieten und zu vertreiben – und zwar unter Verwendung genau dieser Marken.
Dabei wurden laut Abmahnung:
- Parfums aus Originalflakons entnommen
- in eigene Zerstäuber abgefüllt
- und unter den Marken „Gisada“ bzw. „Ambassador“ beworben
Screenshots auf den Seiten 2–4 der Abmahnung zeigen entsprechende Produktangebote (z. B. „Ambassador Duftprobe“).
Warum liegt hier aus Sicht der Gegenseite eine Markenverletzung vor?
Die Kanzlei VON HAVE FEY argumentiert insbesondere wie folgt:
1. Nutzung der Marke ohne Zustimmung
Die Marken werden im geschäftlichen Verkehr verwendet, ohne dass eine Zustimmung des Markeninhabers vorliegt.
2. Keine Erschöpfung der Markenrechte
Selbst wenn es sich um Originalparfum handelt, greift der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz hier nicht, da:
- die Ware verändert wurde (Abfüllung in neue Behälter)
- die Originalverpackung fehlt
- gesetzliche Pflichtangaben nicht mehr vorhanden sind
3. Beeinträchtigung des Markenimages
Gerade bei Parfums ist die Verpackung ein wesentlicher Bestandteil des Produkts.
Durch die Abfüllung in fremde Fläschchen werde der Luxus- und Prestigecharakter beeinträchtigt.
Welche Ansprüche werden geltend gemacht?
Wie üblich enthält die Abmahnung umfangreiche Forderungen:
- Unterlassung (strafbewehrte Unterlassungserklärung)
- Auskunft über Umsätze, Verkäufe und Bezugsquellen
- Schadensersatz
- Erstattung der Abmahnkosten
Die beigefügte Unterlassungserklärung sieht zudem eine Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße vor.
Gegenstandswert und Kosten
Der angesetzte Gegenstandswert beträgt:
👉 150.000 €
Hieraus ergeben sich bereits außergerichtliche Kosten von:
👉 2.689,55 €
Im Falle eines Gerichtsverfahrens steigen die Kosten erheblich weiter an.
Typische Gefahren im gewerblichen Rechtsschutz
Der Fall verdeutlicht typische Risiken im Markenrecht:
⚠️ Auch Originalware schützt nicht vor Abmahnungen
Viele Händler gehen davon aus, dass der Weiterverkauf von Originalprodukten unproblematisch ist.
Das ist nicht immer richtig – insbesondere wenn:
- Produkte verändert werden (z. B. Abfüllung, Umarbeitung)
- Verpackungen entfernt oder verändert werden
⚠️ Marken dürfen nicht beliebig verwendet werden
Schon die Bewerbung mit einer Marke kann eine Markenverletzung darstellen.
⚠️ Onlinehandel ist besonders riskant
Gerade im E-Commerce werden solche Verstöße schnell entdeckt und konsequent verfolgt.
⚠️ Hohe Streitwerte sind üblich
Im Markenrecht sind Gegenstandswerte im sechsstelligen Bereich keine Seltenheit.
Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?
Betroffene sollten unbedingt beachten:
- Keine vorschnelle Unterlassungserklärung abgeben
- Keine direkte Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
- Fristen unbedingt einhalten
- Abmahnung rechtlich prüfen lassen
Die vorformulierten Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst und bergen erhebliche Risiken.
Unsere Erfahrung im Markenrecht
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz und vertreten regelmäßig Mandanten in markenrechtlichen Abmahnverfahren.
Gerade in Fällen wie diesem zeigt sich:
- Forderungen lassen sich häufig reduzieren
- Unterlassungserklärungen müssen angepasst werden
- nicht jede Abmahnung ist in vollem Umfang berechtigt
Fazit
Die Abmahnung der Kanzlei VON HAVE FEY im Auftrag der Swiss Fragrance GmbH zeigt deutlich:
- Markenrechtliche Risiken werden oft unterschätzt
- selbst vermeintlich einfache Geschäftsmodelle wie Parfum-Abfüllungen können rechtlich problematisch sein
- die finanziellen Folgen können erheblich sein
Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte strategisch und rechtlich fundiert reagieren, um unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden.
Kostenlose Ersteinschätzung bei markenrechtlichen Abmahnungen
Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung.
Rechtsanwalt Jan Heidicker
📧 ra@kanzlei-heidicker.de
📞 02307 170 62
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung aus zahlreichen markenrechtlichen Abmahnverfahren und berät Sie zu den rechtlichen und wirtschaftlich sinnvollsten Handlungsmöglichkeiten.
Weiteren Informationen erhalten Sie auf den Kanzleiseiten unter:
www.kanzlei-heidicker.de
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Harley-Davidson Abmahnung durch Epic Legal – Aufnäher & Stickereien rechtlich prüfen
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- Jan Heidicker
Abmahnung von Harley-Davidson wegen Aufnähern und Stickereien – was Betroffene jetzt wissen müssen
Aktuell liegt uns erneut eine markenrechtliche Abmahnung aus dem Hause Harley-Davidson vor. Gegenstand ist die Verwendung bekannter Marken im Zusammenhang mit bestickten Aufnähern und Stickereidienstleistungen – insbesondere im Umfeld von Motorradclubs.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie konsequent große Markeninhaber gegen vermeintliche Markenverletzungen vorgehen und welche erheblichen Risiken für Betroffene bestehen.
Worum geht es in der Abmahnung?
In der vorliegenden Abmahnung wird einem Anbieter vorgeworfen, über Websites Stickereien und Aufnäher angeboten bzw. beworben zu haben, die bekannte Marken von Harley-Davidson enthalten oder ihnen stark ähneln.
Konkret geht es um typische Motorradclub-Aufnäher, bei denen Begriffe wie „Harley“, „Harley-Davidson“, „HD“ oder „HOG“ sowie entsprechende Logos oder stilistische Elemente verwendet wurden.
Der Abmahner stützt sich dabei auf eine Vielzahl eingetragener Unionsmarken, die unter anderem auch für Stickereien und Aufnäher geschützt sind.
Besonders relevant ist, dass:
- die Marken weltweit bekannt sind,
- sie eine sehr hohe Kennzeichnungskraft besitzen,
- und sie auch für Bekleidung und Accessoires (inkl. Aufnähern) geschützt sind.
Was wird konkret vorgeworfen?
Dem Betroffenen wird im Kern vorgeworfen:
- Verwendung identischer oder ähnlicher Zeichen für identische Waren (Aufnäher / Stickereien)
- Schaffung einer Verwechslungsgefahr beim Verbraucher
- Ausnutzung der Bekanntheit der Marke („Sogwirkung“)
- Vertrieb angeblicher „Fälschungen“ bzw. qualitativ minderwertiger Produkte
Die Gegenseite argumentiert dabei insbesondere:
- Die bekannten Markenbestandteile würden vollständig übernommen
- Die übrigen Gestaltungselemente seien rein dekorativ
- Verbraucher gingen davon aus, dass eine Verbindung zu Harley-Davidson besteht
Gerade im Bereich von Motorradclubs ist das ein häufiger Streitpunkt, da Logos oft bewusst an bekannte Marken angelehnt sind.
Welche Ansprüche werden geltend gemacht?
Die Abmahnung enthält die „klassischen“ markenrechtlichen Forderungen:
1. Unterlassung
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.
2. Auskunft
Umfangreiche Auskunft über:
- Lieferanten
- Abnehmer
- Stückzahlen
- Preise
3. Schadensersatz
Der Schaden soll später konkret berechnet werden.
4. Rückruf und Vernichtung
Bereits vertriebene Produkte sollen zurückgerufen und vernichtet werden.
5. Kostenerstattung
Die Anwaltskosten sollen übernommen werden.
Hoher Streitwert – erhebliches Kostenrisiko
Besonders brisant:
Der angesetzte Gegenstandswert beträgt 500.000 €.
Daraus ergeben sich allein außergerichtliche Kosten von:
- 5.648,00 € Anwaltskosten
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, steigen die Kosten erheblich weiter:
- Gerichtsgebühren
- weitere Anwaltskosten (beider Seiten)
- ggf. Vertragsstrafen bei Verstößen
Das finanzielle Risiko ist daher erheblich.
Warum solche Fälle besonders heikel sind
Gerade bei bekannten Marken wie Harley-Davidson gilt:
- Sehr hohe Kennzeichnungskraft
- Sehr konsequente Rechtsdurchsetzung
- Kaum Toleranz bei Anlehnungen
Hinzu kommt:
Auch scheinbar „kreative“ Abwandlungen oder Club-Logos können bereits eine Markenverletzung darstellen, wenn prägende Elemente übernommen werden.
Wie sollten Betroffene jetzt reagieren?
Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten, sollten Sie unbedingt besonnen vorgehen:
❌ Keine vorschnelle Unterlassungserklärung abgeben
Die beigefügte Erklärung ist in der Regel:
- zu weit gefasst
- lebenslang bindend
- mit erheblichen Vertragsstrafen verbunden
❌ Keine direkte Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
Unüberlegte Aussagen können später gegen Sie verwendet werden.
❌ Fristen nicht ignorieren
Die gesetzten Fristen sind ernst zu nehmen – sonst droht ein gerichtliches Verfahren.
✅ Abmahnung rechtlich prüfen lassen
Es sollte insbesondere geprüft werden:
- Besteht tatsächlich eine Markenverletzung?
- Ist der Umfang der Forderungen berechtigt?
- Kann die Unterlassungserklärung modifiziert werden?
- Sind die Kosten angemessen?
Besonderheit: Motorradclubs und Stickereien
Der vorliegende Fall zeigt ein typisches Problemfeld:
- Stickereien für Motorradclubs
- individuelle Logos
- Anlehnung an bekannte Marken
Hier verschwimmen häufig die Grenzen zwischen:
- zulässiger Gestaltung
- und markenrechtlich unzulässiger Nutzung
Gerade bei bekannten Marken ist die Schwelle zur Rechtsverletzung schnell überschritten.
Unsere Erfahrung in solchen Fällen
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im Markenrecht und in der Verteidigung gegen Abmahnungen – insbesondere auch in Verfahren rund um Harley-Davidson.
In der Praxis zeigt sich immer wieder:
- Nicht jede Abmahnung ist in vollem Umfang berechtigt
- Forderungen lassen sich häufig reduzieren
- Unterlassungserklärungen sollten fast immer angepasst werden
Fazit
Abmahnungen wegen Markenverletzungen – insbesondere durch international bekannte Marken – sind kein Bagatelldelikt.
Der vorliegende Fall verdeutlicht:
- hohe Streitwerte
- erhebliche Kostenrisiken
- weitreichende rechtliche Konsequenzen
Wer betroffen ist, sollte keine vorschnellen Entscheidungen treffen, sondern die Abmahnung sorgfältig prüfen lassen und strategisch reagieren.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung.
Rechtsanwalt Jan Heidicker
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Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung aus zahlreichen markenrechtlichen Abmahnverfahren und berät Sie zu den rechtlichen und wirtschaftlich sinnvollsten Handlungsmöglichkeiten.
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Abmahnung „Elara“ wegen Markenverletzung bei Kleidung – was Betroffene wissen müssen
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Abmahnung wegen Markenverletzung „Elara“ – Verkauf von Kleidung unter identischer Bezeichnung
Markenrechtliche Abmahnungen im Onlinehandel sind weiterhin häufig. Besonders riskant ist es, Produkte unter einer Bezeichnung anzubieten, die mit einer bestehenden Marke identisch oder stark ähnlich ist. Bereits einzelne Angebote können zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen.
Ein aktueller Fall zeigt, dass selbst der Verkauf einzelner Kleidungsstücke unter einer geschützten Bezeichnung rechtliche Konsequenzen haben kann.
Abmahnung Allplan Deutschland GmbH 18.02.2026 durch Frommer Legal aus München – Unlizenzierte CAD-Software
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Abmahnung der Allplan Deutschland GmbH vom 18.02.2026 – Vorwurf unlizenzierter Nutzung von CAD-Software
Mit Schreiben vom 18. Februar 2026 ließ die Allplan Deutschland GmbH durch die Kanzlei FROMMER LEGAL (München) eine Abmahnung wegen der angeblich unlizenzierten Vervielfältigung und Bearbeitung eines Computerprogramms aussprechen.
Abmahnung vom 02.03.2026 – Volkswagen AG wegen Design- und Markenverletzung durch Lubberger Lehment (Schlüsselgehäuse & VW-Embleme)
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Abmahnung vom 02. März 2026 – Volkswagen AG lässt Schlüsselgehäuse, Radnabenkappen und Schlüsselembleme wegen Design- und Markenverletzung abmahnen
Mit Schreiben vom 02. März 2026 ließ die Volkswagen AG durch die Kanzlei Lubberger Lehment Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin, eine umfangreiche Abmahnung wegen der Verletzung von Geschmacksmuster- (Design-) und Markenrechten aussprechen.
Abmahnung VON HAVE FEY wegen Bildnutzung – Leo E-Commerce Ltd.
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Abmahnung von VON HAVE FEY im Auftrag der Leo E-Commerce Ltd. wegen Bildnutzung – Was Betroffene wissen sollten
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte PartG mbB, Hamburg, vor. Die Kanzlei handelt im Auftrag der Leo E-Commerce Ltd. (Malta) und macht Ansprüche wegen der angeblich unberechtigten Nutzung urheberrechtlich geschützter Produktfotografien geltend.
Abmahnung Blueport Legal – Fortuna Düsseldorf, Union Berlin, Eintracht Frankfurt | Rechtsanwalt für Markenrecht
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- Jan Heidicker
Abmahnwelle von Blueport Legal im Markenrecht: Fortuna Düsseldorf, 1. FC Union Berlin und Eintracht Frankfurt betroffen
In dieser und in der vergangenen Woche haben wir eine hohe Anzahl von Abmahnungen der Kanzlei Blueport Legal erhalten. Die Abmahnungen betreffen verschiedene Anbieter und beziehen sich auf Markenrechte mehrerer Bundesligavereine, unter anderem:
Abmahnung von Mercedes-Benz durch Rechtsanwälte Heumann erhalten? | Markenrecht & AMG Lenkräder – Kanzlei Heidicker
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- Jan Heidicker
Abmahnung von Mercedes-Benz durch Rechtsanwälte Heumann wegen AMG-Lenkrädern – Was Betroffene jetzt wissen müssen
Aktuell werden vermehrt Händler wegen des Vertriebs von Fahrzeugteilen abgemahnt, insbesondere im Zusammenhang mit AMG-Lenkrädern und Zubehör für Mercedes-Benz Fahrzeuge. Die Abmahnungen erfolgen im Namen der Mercedes-Benz Group AG durch eine spezialisierte Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz.
Abmahnung wegen Fotorechtsverletzung durch Bihlmayer auf Facebook – Nimrod Rechtsanwälte
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- Jan Heidicker
Abmahnung der Bihlmayer Media wegen Fotorechtsverletzung auf Social-Media durch Nimrod Rechtsanwälte
Die Nutzung von Fotografien auf Unternehmenswebseiten oder Social-Media-Profilen ist rechtlich nur zulässig, wenn entsprechende Nutzungsrechte vorliegen. Andernfalls drohen urheberrechtliche Abmahnungen mit Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzforderungen.
Ein aktueller Fall zeigt, dass auch einzelne Social-Media-Beiträge Gegenstand kostenintensiver Abmahnungen sein können.
Abmahnung „Polo Ralph Lauren“ durch Unit4 IP – Haftung von Zulieferern im Markenrecht
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- Jan Heidicker