Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnungen der AUDI AG durch Kessler IP & Legal Expertise wegen Markenrechtsverletzungen

Aktuell wurden uns zwei umfangreiche markenrechtliche Abmahnungen der AUDI AG, datiert vom 10.04.2024, vorgelegt.

In den uns vorliegenden Abmahnungen werden einerseits der Verkauf von Ventilkappen mit AUDI-Emblem, sowie andererseits das Angebot von Felgendeckeln mit markenrechtlich geschütztem Kennzeichen der AUDI AG gerügt.

Es wird einerseits die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Ferner werden Kosten der Rechtsverfolgung, und zwar jeweils auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 200.000,00 €, geltend gemacht. Insofern belaufen sich die geforderten Anwaltskosten auf 3.456,59 €.

Daneben werden umfangreiche Auskunftsansprüche geltend gemacht, die zur Vorbereitung eines potentiellen Schadenersatzanspruches dienen.

Wie ist mit einer solchen Abmahnung umzugehen?

Zunächst ist natürlich zu eruieren, ob der vorgeworfene Markenrechtsverstoß sich tatsächlich als Markenrechtsverletzung darstellt. Soweit dies der Fall ist, sollte hier peinlichst genau darauf geachtet werden, dass die gesetzten Fristen eingehalten werden. Im Regelfall bietet es sich hierbei an eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um dem enormen Kostenrisiko, welches derartigen Abmahnungen innewohnt, entgegenzuwirken. Werden hier Fehler bei der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung gemacht, führt ein gerichtliches Verfahren bei einem Gegenstandswert von 200.000,00 € zu einem Kostenrisiko in der ersten gerichtlichen Instanz von 19.013,66 €.

Experimente sind daher an dieser Stelle absolut fehl am Platz. Wir entfernen für unsere Mandanten sodann im Regelfall entsprechende modifizierte Erklärungen und übernehmen die komplette Korrespondenz mit der Gegenseite.

Auch die Auskunftsansprüche müssen ordnungsgemäß erfüllt werden, um hier Nachteile zu erleiden. Im Regelfall lassen sich vergleichsweise Lösungen mit der Gegenseite erzielen. Wir schauen hierbei auf eine erhebliche Erfahrung in den letzten Jahren zurück.

Sollten auch Sie ein entsprechendes Abmahnschreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem auch das Markenrecht zählt. Wir vertreten täglich in markenrechtlichen Fällen und sind daher für Sie der richtige Ansprechpartner. Insbesondere die Gegenseite ist uns bestens bekannt.

Senden Sie uns gerne Ihr Abmahnschreiben unverbindlich zu. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Hierzu rufen Sie uns an. Sollten Sie uns Ihr Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden, rufen wir im Regelfall noch am gleichen Tage zurück.

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