Oops, wer hat das Formular gegessen?

illegaler Download

Unsere Kanzlei vertritt und berät Sie bei der Verteidigung von Abmahnungen wegen illegalen Downloads und sind Ihnen mit unserem Know-How kompetent und konsequent behilflich.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?

Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder Sie uns schriftlich.


Mahnbescheid der Kanzlei Schulenberg und Schenk im Auftrag der Mad Dimension GmbH – Wie soll ich reagieren?

Unserer Kanzlei liegt aktuell ein Mahnbescheid der Kanzlei Schulenberg und Schenk im Auftrag der Mad Dimension GmbH vor.

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Abmahnung der Fareds Anwälte im Auftrag der Spinnin‘ Records BV – Vorwurf: Öffentliche Zugänglichmachung eines Musiktitels in Tauschbörse

Wir verteidigen aktuell gegen eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Fareds im Auftrag der Spinnin‘ Records BV aus den Niederlanden.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, über eine Tauschbörse den Musiktitel „Martin Garrix – Don’t look down“ zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen § 19a UrhG dar.

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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 20.10.2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Man of Steel“.

Unserer Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Der Vorwurf lautet auf illegales Anbieten des Filmwerkes „Man of Steel“ über eine Internettauschbörse: Gerade im Hinblick auf die Höhe der Kostenforderung sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Vermeiden Sie es die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen, da es sich unserer Ansicht hierbei um ein Schuldanerkenntnis handelt.

Die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, hängt genauso vom Einzelfall ab, wie die Frage, ob die geforderten Kosten berechtigt sind. Lassen Sie die Abmahnung daher von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

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Erfolg der Kanzlei Heidicker im gerichtlichen Filesharing Verfahren: Aktuelle Klagerücknahmen der Rechteinhaber M.I.CM. Mircom International Content Management & Consulting Ltd. sowie der Magmafilm GmbH

Aus aktuellem Anlass berichten wir heute über zwei Klageverfahren der Rechteinhaber M.I.CM. Mircom International Content Management & Consulting Ltd. sowie der Magmafilm GmbH. In den beiden Verfahren wurde die jeweilige Beklagtenseite jeweils durch unsere Kanzlei vertreten.

Im Jahre 2011 und 2012 wurden unsere Mandanten durch die vorbezeichneten Rechteinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken in Internettauschbörsen außergerichtlich auf Unterlassung und Kostenerstattung in Anspruch genommen. Die Abmahnungen wurden durch die bekannten Kanzleien Negele, Zimmel, Greuter und Beller sowie Rechtsanwälte Urmann + Collegen ausgesprochen.

Nach eingelegtem Widerspruch gegen zwei Mahnbescheide, welche der Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrage der beiden Rechteinhaber beantragt hatte, wurden zunächst die Ansprüche vor dem Amtsgericht Kassel, als auch dem Amtsgericht Lörrach im streitigen Verfahren begründet.

Nunmehr wurden beide Klagen zurückgenommen!

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Aktuelles Forderungsschreiben der Debcon GmbH aus abgetretenem Recht der Firma Hitmix Musikagentur vom 25.09.2014

Am 30.09.2014 erreichte unserer Kanzlei erneut ein Forderungsschreiben der Debcon GmbH.Die Besonderheit des Schreibens liegt in dem Umstand, dass hier ein Schadensersatzbetrag in Höhe von lediglich 250,00€ gefordert wird. 

In der Vergangenheit lagen uns bereits zahlreiche Forderungsschreiben der Debcon vor, die jedoch weitaus höhere Beträge, zuletzt 1.000,00€ beinhalteten. Die Forderung wird als Lizenzschadensersatz aus einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung über eine Internettauschbörse hergeleitet.

Verjährung? Interessant ist der vermeintliche Tatzeitpunkt. Die Tat soll bereits im Jahre 2010 erfolgt sein.

Es stellt sich daher die Frage, ob der hier geltend gemachte Anspruch nicht bereits der Verjährung unterliegt?

Im Schreiben der Debcon wird unter Heranziehung die BGH Rechtsprechung vom 27.10.2010, I ZR 175/10 die Auffassung vertreten, dass der hier geltend gemachte Lizenzschadensersatz der 10-jährigen Verjährung unterliegen würde.

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Wie verhalte ich mich bei Erhalt einer Abmahnung?

Rechtsanwalt Jan B. Heidicker informiert zum Verhalten bei einer erhaltenen Abmahnung.

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