Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Mahnbescheid der Kanzlei Schulenberg und Schenk im Auftrag der Mad Dimension GmbH – Wie soll ich reagieren?

Unserer Kanzlei liegt aktuell ein Mahnbescheid der Kanzlei Schulenberg und Schenk im Auftrag der Mad Dimension GmbH vor.

In der ursprünglichen, auf den 14.03.2015 datierten Abmahnung wurde unserer Partei vorgeworfen, innerhalb einer Online-Tauschbörse das Filmwerk „Stalled“ zum Download angeboten zu haben. Dies stelle einer Urheberrechtsverletzung dar. Von unserer Mandantschaft wurde sodann im Abmahnschreiben neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 850,00 € gefordert. Auf dieses Schreiben hatte unsere Partei zunächst nicht reagiert. Auch weitere Schreiben der gegnerischen Kanzlei reagierte unsere damals noch nicht durch uns vertretene Partei nicht.

Sodann wurde unserer Mandantschaft am 16.11.2015 ein Mahnbescheid des Amtsgerichts Schleswig zugestellt. In diesem macht die Gegenseite folgende Forderungen geltend:

- Hauptforderung aus ursprünglicher Abmahnung: 815,00 €

- Verfahrenskosten: 128,00 €

- Auskunftskosten: 0,90 €

- Zinsen: 56,33 €

Insgesamt beläuft sich die Forderung auf einen Betrag in Höhe von 1.000,23 €.

Der gegenwärtig vorliegende Sachverhalt zeigt eindrucksvoll, dass das Ignorieren einer Abmahnung der falsche Weg ist. Sie sollten im Falle des Erhalts einer Abmahnung umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden. Zahlen Sie die geltend gemachten Beträge daher nicht ungeprüft.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

• Fristen notieren und einhalten

• Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner

• Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung

• Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten

• Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge

• Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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