Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog
Abmahnung BVB: Zahlreiche aktuelle Abmahnungen in dieser Woche der Kanzlei Becker & Haumann für die Borussia Dortmund GmbH & Co KG aA
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- Jan Heidicker
In dieser Woche erreichten uns zahlreiche Anfragen und Mandatierungen für Abmahnungen des BVB, die im Auftrag durch die Kanzlei Becker & Haumann ausgesprochen wurden. Gegenstand der Abmahnungen ist u.a. immer der Vorwurf, der Adressat habe Tickets für BVB Spiele zu überhöhten Preisen veräußert. Hierbei ist stets das Onlinemarktportal eBay betroffen.
Bekanntermaßen wird auf den Punkt 6 Absatz 2 und 5 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, der neben u.a. dem Verbot der privaten Weitergabe mit der Absicht, das Ticket zu einem wesentlich höheren Preis als dem, der auf dem Ticket angegeben ist anzubieten oder zu veräußern für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe vorsieht. Innerhalb der ATGB wird dem Kunden hierbei eingeräumt, Tickets per Sofort-Kauf zu einem Preis unterhalb von 15% des Originalpreises anzubieten.
Von den Abgemahnten werden einerseits Beträgen zwischen 250, 00 € und 800, 00 € gefordert sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Abmahnung der RE:ZO Mode und Markenhandel UG wegen Urheberrecht durch eine Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei vom 11.09.2014 wegen der Verwendung eines Produktfotos auf eBay
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- Jan Heidicker
Uns wurde kürzlich eine Abmahnung der RE:ZO Mode und Markenhandel UG vorgelegt, in der die Verwendung eines Produktfotos auf eBay gerügt wurde. Unserer Mandantschaft wird in der uns aktuell vorliegenden Abmahnung vorgeworfen, ein Foto, welches Bekleidungsstück zeigt, ohne die entsprechende Zustimmung von der Firma über die Internethandelsplattform eBay der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung werden Kosten der Rechtsverfolgung, vom Grunde her Lizenzschadensersatz sowie Auskunft verlangt.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Abmahnung keinesfalls ignoriert werden sollte. So kann in diesem Fall durchaus die Beantragung und erfolgreiche Durchsetzung einer einstweiligen Verfügung drohen, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden wäre. Es ist jedoch anzuraten, die der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung nicht in der anliegenden Form zu unterzeichnen. Diese sollte in modifizierter Form abgegeben werden, da die vorgefertigte Abfassung zu weit erscheint.