Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH: Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung der TV-Folge „The Americans – Salang Pass“ vom 08.04.2015
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- Jan Heidicker
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH: Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung der TV-Folge „The Americans – Salang Pass“ vom 08.04.2015
Aktuell hat unsere Rechtsanwaltskanzlei das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH erhalten. Unserer Mandantschaft wird im Abmahnschreiben vorgeworfen, die TV-Folge „The Americans – Salang Pass“ in einer Tauschbörse zum Download angeboten zu haben.
Dies stelle einen Verstoß gegen die §§ 16, 19a UrhG dar. Von unserer Mandantschaft wird in Folge dessen gem. § 97 Abs. 1 UrhG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 € verlangt. Darin enthalten sind 215,00 € Rechtsanwaltsgebühren und ein pauschaler Schadensersatz von 600,00 €.
Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen eBay-Angebot von Babyschuhen vom 15.4.2015
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Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen eBay-Angebot von Babyschuhen vom 15.4.2015
Unsere Kanzlei hat kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH erhalten.
Im Abmahnschreiben wird gegen unsere Mandantschaft der Vorwurf erhoben, über die Internetauktionsplattform eBay selbstgehäkelte schwarz-gelbe Babyschuhe zum Kauf angeboten zu haben und diese im Angebot mit der geschützten Marke „BVB“ beworben zu haben. Dies würden Verletzungen des eingetragenen Markennamens und der geschäftlichen Bezeichnung „BVB“ darstellen. Zudem stelle die Verwendung eine Rufausbeutung i. S. d. § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG dar. In Folge dessen stünden der BVB Merchandising GmbH Unterlassungsansprüche gem. §§ 8 Abs. 1 UWG; 1004 BGB; 14 Abs. 5, 15 Abs. 4 MarkenG und Schadensersatzansprüche gem. §§ 14, 15 MarkenG; 9 UWG; 823 BGB zu.
Abmahnung durch Rechtsanwalt Andreas Opitz im Auftrag der Melko GmbH wegen Spielzeugverkauf auf eBay
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Abmahnung durch Rechtsanwalt Andreas Opitz im Auftrag der Melko GmbH wegen Spielzeugverkauf auf eBay
Unsere Kanzlei hat aktuell das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Melko GmbH durch Rechtsanwalt Andreas Opitz erhalten.
In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Melko GmbH ebenfalls, wie auch unsere Mandantschaft, u. a. „Loom Bänder“ über das Internet zum Verkauf anbiete. Bei einem Angebot auf der Internetauktionsplattform eBay habe unsere Mandantschaft nicht die in § 11 der 2. GPSGV geforderten Warnhinweise mit dem Inhalt „Achtung: Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten vorgehalten „Verschluckbare Kleinteile – Erstickungsgefahr“ beigefügt. Aufgrund dessen stünden der Melko GmbH gem. § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG Unterlassungsansprüche zu.
Abmahnung der Kanzlei Denecke Priess & Partner im Auftrag der Action Press GmbH & Co. KG
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Abmahnung der Kanzlei Denecke Priess & Partner im Auftrag der Action Press GmbH & Co. KG
Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat vor kurzem das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Action Press GmbH & Co. KG durch die Kanzlei Denecke Priess & Partner erhalten.
In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, auf einer von ihr betriebenen Internetseite ein Foto verwendet zu haben, an dem die Action Press GmbH & Co. KG die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte halte und für das unsere Mandantschaft keine Lizenzierung erworben habe. In Folge dessen stünden der Action Press Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche zu.
Markenrechtliche Abmahnung von Bear & Wolf im Auftrag der DKH Retail Limited: Vorwurf der Verletzung der Marke „Superdry“
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Markenrechtliche Abmahnung von Bear & Wolf im Auftrag der DKH Retail Limited: Vorwurf der Verletzung der Marke „Superdry“
Aktuell liegt uns eine markenrechtliche Abmahnung der Anwaltskanzlei Winterstein („Bear & Wolf“) im Auftrag der DKH Retail Limited aus Großbritannien vor.
In der Abmahnung wird ein Verstoß gegen die §§ 9 Abs. 1, 2 GMVO, 14 Abs. 2 S. 1 MarkenG gerügt. Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, über die Internetauktionsplattform eBay Bekleidungsstücke zum Kauf angeboten zu haben, die widerrechtlich mit dem eingetragenen Markennamen „Superdry“ versehen seien, obwohl es sich nicht um Originalware handeln soll.
Abmahnung der Koch Media GmbH durch die Kanzlei rka: Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung des Computerspiels „Risen 3 – Titan Lords“
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Abmahnung der Koch Media GmbH durch die Kanzlei rka: Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung des Computerspiels „Risen 3 – Titan Lords“
Wir erhielten kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei rka. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Risen 3 - Titan Lords“ an dem das Unternehmen Koch Media GmbH aus Österreich die Rechte innehat. Konkret beinhaltet das Schreiben den Vorwurf des Anbietens zum Download in einer Tauschbörse.
Verlangt werden von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 900,00 €.
Weitere Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 01.04.2015
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Weitere Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 01.04.2015
Aktuell wurde uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Bearbeitung vorgelegt.
Dem Adressaten wird ein Wettbewerbsverstoß über die Handelsplattform eBay vorgeworfen. Konkret wird eine Klausel gerügt, in der der Adressat einen „versicherten Versand“ beworben hat.
Es wird der Vorwurf des Werbens mit Selbstverständlichkeiten erhoben. Im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufes trägt der Unternehmer stets das Versandrisiko, so dass das Werben mit „versichertem Versand“ tatsächlich keinen Vorteil für den Verbraucher bedeutet.
Abmahnung der Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz im Auftrag der relaxdays GmbH wegen Grill-Verkauf auf Amazon
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Abmahnung der Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz im Auftrag der relaxdays GmbH wegen Grill-Verkauf auf Amazon
Unsere Kanzlei erhielt kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz im Auftrag der relaxdays GmbH vom 30.03.2015.
In der Abmahnung wir gegen unsere Mandantschaft der Vorwurf erhoben, auf der Internethandelsplattform Amazon einen „Klappgrill“ zum Kauf angeboten und diesen unerlaubt mit einem geschützten Markennamen der relaxdays GmbH beworben zu haben, obwohl es sich vermeintlich nicht um Originalware der Firma relaxdays GmbH handeln soll.
Dies stelle eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 Abs. 2 MarkenG, sowie eine Unternehmenskennzeichnungsverletzung gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1 UWG dar. Der Gegenseite stünden in Folge dessen Unterlassungsansprüche gem. § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG zu.
Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand“ wegen etwaigem Verstoß gegen Wohnvermittlungsgesetz vom 12.03.2015
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Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand“ wegen etwaigem Verstoß gegen Wohnvermittlungsgesetz vom 12.03.2015
Unserer Kanzlei erhielt kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.“ (AGW).
In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, gegen § 6 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG) zu verstoßen, in dem von Immobilienmaklern verlangt wird, in Wohnungsangeboten die Bezeichnung als „Wohnungsvermittler“ anzuführen.
Der Verein fordert sodann die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung, in der für jeden Verstoß gegen die genannte Regelung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro anfallen würde. Außerdem wird die Begleichung einer „Abmahnbezogenen Kostenpauschale“ in Höhe von 152,32 Euro verlangt.
Erneute Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH
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Erneute Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH
Aktuell vertreten wir einen Mandanten, der von der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH abgemahnt wurde.
Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass unser Mandant über die Internetauktionsplattform eBay schwarz-gelbe Magnetpins mit einem aufgedruckten BVB-Logo zum Kauf angeboten habe und diese mit den Worten „Borussia Dortmund“ beworben habe. Dadurch sei die BVB Merchandising GmbH in ihren Rechten als Inhaberin der Marke „Borussia Dortmund“ verletzt. Zudem stelle die Verwendung des geschützten Logos „BVB 09“ ebenfalls eine Markenrechtsverletzung dar.