Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Mahnbescheid erhalten: Zahlungsaufforderung in Filesharing-Abmahnung ignoriert

In unserer Kanzlei liegt uns aktuell ein Mahnbescheid der Kanzlei Fareds im Auftrag der Malibu Media LLC aus den USA zur Bearbeitung vor.

Unsere Mandantschaft wurde im September 2014 durch die Kanzlei Fareds wegen vermeintlichem Filesharing abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Abgeltungsbetrages aufgefordert. Zwar hatte unsere Mandantschaft, die wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht vertraten, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, jedoch keine Zahlung geleistet.

Nun, mehr als ein Jahr nach der Abmahnung, wurde unserer Mandantschaft ein Mahnbescheid zugestellt, in dem diese zur Zahlung von insgesamt 892,80 € aufgefordert wurde. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 520,00 € Schadensersatz, insgesamt 311,00 € Rechtsanwaltskosten, 32,00 € Gerichtskosten und 29,80 € Zinsen.

Mit Mandatsübernahme haben wir Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt.

Der fall Fall zeigt eindrucksvoll, wie gefährlich es sein kann, eine Abmahnung zu ignorieren, bzw. auf die Zahlungsforderung der Gegenseite nicht einzugehen. Die nunmehr geforderten Kosten liegen deutlich über denen, die zunächst in der Abmahnung geltend gemacht wurden.

Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben beachten Sie:

Sie sollten unmittelbar Beratung bei einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Erfahrung und Hilfe zur Seite und beraten Sie dahingehend, um weiteren Schaden zu vermeiden.

Die in unserer Rechtsanwaltskanzlei tätigen Anwälte können auf mehrere tausend Abmahnverfahren aus den Rechtsgebieten des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts zurückblicken.

Haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie diese auf keinen Fall ignorieren. Die Gegenseite wird Sie erfahrungsgemäß gerichtlich in Anspruch nehmen. Jedoch sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung auch nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Sie könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

In zahlreichen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Wichtig ist, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Wir helfen Ihnen gerne!

Wenn Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne deutschlandweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung – auf Ihren Einzelfall zugeschnitten
  • Persönliche und enge Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz
  • Vertretung im gesamten Bundesgebiet
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Fall einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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