Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft MBH
Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft MBH mahnt sowohl Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an einzelnen Musikwerken, als auch an Filmwerken ab. Neben der Abgabe einer geeigneten Unterlassungserklärung werden Abgeltungsbeträge im Bereich der Musik von 450,00 € gefordert. Soweit einzelne Musiktitel abgemahnt werden, sind diese häufig Bestandteil von Chartcontainern oder anderen Musiksamplern.
Die Kanzlei Fareds vertritt u.a. folgende Rechteinhaber:
Harald Bauhofer, Caroline von Bruenken,
Alex Komlew und Christian Königseder,
EuropaCorp Société Anonyme, MIG Film GmbH, Kindervater und Bülles, Aergo Trade GmbH, Kinostar Theater GmbH, Bullmeister, Kminek, Embaye
Haben auch Sie eine Abmahnung von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft MBH erhalten?
Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder kontaktieren Sie uns schriftlich.