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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Ebay Händler bei Schmuckangebot aufgepasst: Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart vom 15.12.2014 wegen der Verwendung der Abkürzung „pl“ für plattiert in der Artikelüberschrift

In einer uns zur Bearbeitung vorliegenden aktuellen Abmahnung der Wettbewerbszentrale wird gegenüber unserer Mandantschaft gerügt, dass diese durch die Angabe in der Artikelüberschrift unter Verwendung der Abkürzung „pl“ für plattiert eine irreführende geschäftliche Handlung vorgenommen habe, §§ 3, 5 UWG.

Hierdurch soll ausweislich der Rechtsauffassung der Wettbewerbszentrale dem Kunden nicht klar sein, dass es sich nicht um massives Edelmetall handelt.

Der von uns vertretene Händler weist neben der beanstandeten Abkürzung hierauf eindeutig in der Artikelbeschreibung nochmals hin und verwendet die Abkürzung lediglich aus Platzgründen in der Artikelüberschrift.

Wettbewerbsrecht und Rechtauffassung der Wettbewerbszentrale

Wenngleich die Rechtslage derzeit nicht eindeutig erscheint, dürfte dem Durchschnittsverbraucher, auf dessen Sicht es im Wettbewerbsrecht immer ankommt, jedoch bei einem Preis von ca. 20, 00 € klar sein, dass er hier kein Massivgold bekommt. Wir halten daher die Rechtauffassung der Wettbewerbszentrale für bedenklich.

Neben einer Kostenpauschale in Höhe von rund 240, 00 € wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Sollte sich diese Auffassung durchsetzen, wären sicherlich hunderte Händler auf eBay hiervon betroffen, da die Verwendung der Abkürzung „pl“ auf eBay branchenüblich sein dürfte.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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