Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Begriff

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung regelmäßig in vorformulierter Form beiliegt, verfolgt den Zweck, den mit der Abmahnung geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu erfüllen.

Vereinfacht gesagt:

Wie durch einen Schuldner eine Kaufpreisforderung durch Geld erfüllt wird, geschieht dies bei einer gewünschten Unterlassung durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Schuldner.

Ist die Abmahnung daher berechtigt, besteht für den Abmahner grundsätzlich ein Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Soweit eine Unterlassungserklärung durch eine Partei abgegeben wird, und diese durch den Abmahner akzeptiert wird, entsteht ein sogenannter Unterlassungsvertrag. An diesen ist der Abgemahnte sodann mindestens 30 Jahre gebunden.

Umgang mit vorformulierten Unterlassungserklärungen

Zunächst ist den Adressaten einer vorformulierten Unterlassungserklärung in der Regel nicht bewusst, dass sie das Recht haben, eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung abzugeben.

Niemals ungeprüft unterzeichnen!

Zu einer Unterzeichnung von vorformulierten Unterlassungserklärungen kann in keinen Fall geraten werden. Überwiegend enthalten die vorformulierten Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasste Verpflichtungen.

So können solche Unterlassungserklärung einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, so dass jegliche Einwendungen gegen die Forderung bereits abgeschnitten wären. Darüber hinaus sehen solche Unterlassungserklärungen häufig ein konkretes Vertragsstrafeversprechen und die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz in einer vorgegebenen Höhe vor.

Vorteile einer modifizierten Unterlassungserklärung

Es drohen keine kostenträchtige einstweilige Verfügungen!

Aus dem Vorgenannten sollte man zunächst nicht den Schluss ziehen, dass keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Bei konsequentem Ignorieren besteht die Gefahr von einstweiligen Verfügungen, die mit erheblichen Kosten verbunden sein können.

Geld sparen!

Durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann das Kostenrisiko erheblich minimiert werden. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung verbleibt nach Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung lediglich ein geringerer Gegenstandswert, nach dem sich die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten bemessen würden.

Spezialisierung ist das Stichwort!

Je nach Einzelfall sollte eine angemessene und entsprechend modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Hierbei ist zu beachten, dass bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung eine erhebliche Sachkenntnis erforderlich ist.

Durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erreichen Sie zunächst, dass Sie kein Schuldanerkenntnis abgeben, so dass der Ihnen vorgeworfenen Verstoß nicht eingeräumt wird.

Darüber hinaus hat die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung den Vorteil, dass die von der Gegenseite geforderten Vertragsstrafen, welche überwiegend zu hoch angesetzt sind, im Fall einer erneuten Zuwiderhandlung nicht in vorgegebener Höhe fällig werden. Vielmehr kann die Höhe einer vom Unterlassungsgläubiger festgelegten Vertragsstrafe durch ein zuständiges Gericht auf deren Angemessenheit überprüft werden. Hier spricht man vom sogenannten Hamburger Brauch!

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de

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