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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Erneute Abmahnung der Frau Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße über eBay vom 03.02.2015

Erneute Abmahnung der Frau Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße über eBay vom 03.02.2015

Uns erreichte eine erneute wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwaltes Volker Jakob im Auftrage der Frau Claudia Morgan. Unserer Mandantschaft wird wettbewerbswidriges Handeln auf der Internethandelsplattform eBay vorgeworfen.

Konkret werden folgende Verstöße gerügt:

  1. Fehlende Information zum Musterwiderrufsformular
  2. Falsche Angabe zum juristischen Zustandekommen des Vertrages
  3. Falsche Angaben nach Textilkennzeichnungsverordnung
  4. Kein Hinweis auf Bestehen des Mängelhaftungsrecht

Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Unserer Auffassung nach ist die Unterlassungserklärung nachteilhaft vorformuliert und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden.

Ob hier eine Unterlassungserklärung in abgeänderter Form abgegeben werden sollte, hängt davon ab, ob die Vorwürfe berechtigt sind. Daher sollte die Abmahnung durch einen im Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden.

Zusätzlich werden Rechtsanwaltskosten unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 20.000,00€ in Höhe von 984,60€ geltend gemacht. Auch diesbezüglich sollte eine fachkundige Prüfung eines Rechtsanwaltes Aufschluss darüber geben, ob die Kostenforderung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach berechtigt ist.

Im Zusammenspiel mit der Verteidigung einer solchen Abmahnung sollte auch der streitgegenständliche Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung unterzogen werden. Die Erfahrung zeigt, dass hier sehr häufig Korrekturbedarf besteht.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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