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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung KFZ-Innung Unterfranken durch die JUS Rechtsanwälte wegen Verkauf von KFZ über das Internet als Privater vom 28.01.2015

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der KFZ-Innung Unterfranken vor, in der unserer Mandantschaft vorgeworfen wird, sie habe mehrere Fahrzeuge auf bekannten KFZ-Portalen angeboten, und hierbei wahrheitswidrig angegeben, sie handele als Privater, obwohl aufgrund der Anzahl der angebotenen Fahrzeuge gewerbliches Handeln vorliege.

So widerspreche die Anzahl der angebotenen Fahrzeuge innerhalb eines bestimmten Zeitraumes der vorgegebenen Tatsache, dass es sich um ein rein privates Handeln handele.

Von unserer Mandantschaft wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 3000, 00 € gefordert sowie die Zahlung von Abmahngebühren in Höhe von 952, 00 €

Die Frage, ob gewerbliches oder noch privates Handeln vorliegt eruiert die Rechtsprechung anhand von Indizien. Für ein gewerbliches Handeln können Indizien wie die Anzahl der angebotenen Waren, der Zeitraum, Gleichartigkeit und Neuheit der Waren sprechen. Die Frage, ob privates oder gewerbliches Handeln gegeben ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung und bedarf einer Betrachtung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Wir raten Ihnen die vorformulierte Unterlassungserklärung so nicht zu unterschreiben und stehen Ihnen im Fall eines Falles jederzeit gerne zur Verfügung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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