Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Aliona Dislioglu handelnd unter der Firma „Studio Tec“ wegen fehlerhafter Leistungsangabe einer Staubabsaugung vom 28.01.2014

Wenngleich uns zwischenzeitlich mehrere Abmahnungen der Frau Aliona Dislioglu wegen verschiedenster gerügter vermeintlicher Wettbewerbsverstöße vorliegen, berichten wir heute von einer uns aktuell vorgelegten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Frau Aliona Dislioglu vom 28.01.2015.

 

Wie der Adressat der Abmahnung auch, vertreibt Frau Dislioglu unter der Firma „Studio Tec“ sogenannte Profi-Staubabsaugungen für Nageldesigner. Unserer Mandantschaft wird im Rahmen der Abmahnung vorgeworfen, eine irreführende geschäftliche Handlung nach den §§ 3, 5 Abs. 1 UWG vorgenommen zu haben, indem diese der Wahrheit zuwider bei der Bewerbung auf ihrer Internetseite angegeben habe, die von der Mandantschaft hergestellte Staubabsaugung erreiche einen Volumenstrom von 245 m³/h freilaufend. Diese Angaben sollen ausweislich einer vermeintlich erfolgten Überprüfung nicht der Wahrheit entsprechen, so dass sich der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus den Grundsätzen der Irreführung ergebe.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden unserer Mandantschaft Kosten der Rechtsverfolgung aus einem Streitwert in Höhe von 50.000,00 €, mithin ein zu zahlender Betrag in Höhe von 1.531,90 € gefordert.

Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um die insgesamt vierte Abmahnung handelt, die unsere Mandantschaft innerhalb des letzten Jahres von der Abmahnerin erhalten hat.

Sollten auch Sie von Frau Dislioglu wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen worden sein, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.