Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Erneute aktuelle wettbewerbsrechtliche Abmahnung der NB Technologie GmbH wegen irreführender Bewerbung von Schmuck mit dem Zusatz „nickelfrei“; § 5 UWG vom 10.02.2015

Wir haben in den letzten Monaten bereits häufiger über Abmahnungen der NB Technologie GmbH berichtet. Auch jetzt liegt uns erneut eine entsprechende Abmahnung vor, deren Forderung Sie der unteren stichpunktartigen Auflistung entnehmen können.

Wenngleich viele Berichte im Internet kursieren, die besagen, dass die Abmahnung zu ignorieren sei, weil insbesondere das Patent, auf welches sich in der Abmahnung regelmäßig berufen wird, widerrufen sei, ist dies vom Grunde her nicht richtig. Denn sollten tatsächlich Lizenzen an Händler erteilt worden seien, besteht das für die Abmahnung erforderliche Wettbewerbsverhältnis und führt vom Grunde her zu einem abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß, unabhängig vom Bestehen eines Patentes.

Uns liegt zwischenzeitlich eine sog. Verfügung des Landgerichts Stuttgart vor, die ein von der NB Technologie GmbH aktuell betriebenes Verfahren betrifft. Hier hat die Kammer die grundsätzliche Unbeachtlichkeit des widerrufenen Patentes dem Beklagten mitgeteilt.

Dies bedeutet jedoch faktisch noch nicht, dass die geforderten Beträge von meistens 3000, 00 € berechtigt sind und die Abmahnung hingenommen werden muss. Der geforderte Betrag erscheint nach wie vor zu hoch. Auch sollte die Lizenzvergabe, die in den Abmahnungen behauptet wird, genauer bei der Verteidigung fokussiert werden. Schließlich liegt ein etwaiger Rechtsmissbrauch aufgrund der konkreten Gesamtumstände sowie der Abmahnung selbst zumindest nicht fern.

Wir haben zwischenzeitlich über 20 Mandanten gegen Abmahnungen der NB Technologie GmbH verteidigt und beraten.

Hier nochmal die Daten der aktuellen Abmahnung in Kürze:

Abmahnung wegen:irreführender Bewerbung von Schmuck mit dem Zusatz nickelfrei

Abmahner:NB Technologie GmbH

Geforderter Betrag:3000, 00 € Pauschalzahlung

Haben auch Sie eine Abmahnung der NB Technologie GmbH erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos!

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

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Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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