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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen etwaig ungültiger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen etwaig ungültiger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere Rechtsanwaltskanzlei erlangte am 16.03. Kenntnis von einer Abmahnung des Vereins „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.“ (‚Wettbewerbszentrale’). Der Adressat der Abmahnung betreibt eine Internetseite, auf der die Vermittlung von Bustouren angeboten wird. Hierzu verwendet er Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenstand der Abmahnung ist die Rüge einiger verwendeter AGB-Klauseln.

Konkret werden etwaige Verstöße gegen folgende Vorschriften beanstandet:

1. Preisänderungsklausel gem. §§ 651a Abs. 4, 651a Abs. 5 BGB

2. Stornopauschalen gem. § 309 Ziff. 5b BGB

3. Anspruchsanmeldung gem. § 651g Abs. 1 BGB

4. Reisepreisabsicherung gem. § 651k Abs. 4 BGB

Die Wettbewerbszentrale fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Aufwendungsersatzes in Höhe von 246,10 Euro.

WICHTIG!

Sollten Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt.Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Durch ein vorschnelles unterzeichnen schneiden Sie sich eventuelle Einwendungen gegen die in der Abmahnung beschriebenen Vorwürfe ab.

Wenn Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden, lassen Sie diese von einem Rechtsanwalt auf ihre Rechtssicherheit überprüfen. Gerne fertigen wir auch Ihnen individuelle AGB an, die den gesetzlichen Anforderungen genügen. So kann die Gefahr von Abmahnungen gebannt werden.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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