Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung durch Kanzlei Dr. Schenk: Vorwurf des gewerblichen Handelns auf eBay

Abmahnung durch Kanzlei Dr. Schenk: Vorwurf des gewerblichen Handelns auf eBay

Unsere Kanzlei erlangte kürzlich Kenntnis von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Dr. Schenk im Auftrag des Herrn Tobias Finke. Dieser bietet über seinen gewerblichen eBay-Account diverses Spielzeug und verschiedene Spiele zum Kauf an.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, ebenfalls auf eBay diverse Spiele zu verkaufen und dabei als privater Verkäufer aufzutreten, obwohl er tatsächlich jedoch als gewerblicher Händler einzustufen sei.

Gerügt werden in diesem Zusammenhang u. a.:

- Fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht

- Mangelnde Anbieterkennzeichnung (Impressum)

- Fehlende Informationen zum Zustandekommen des Vertrages etc.

Sodann wird die Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Außerdem wird der Adressat der Abmahnung zum Ersatz der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 865,00 € inkl. Auslagenpauschale aufgefordert.

In der beigefügten Unterlassungserklärung ist eine Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung in Höhe von 5.001,00 Euro festgesetzt. Es muss dringend davor gewarnt werden, die beigefügte Unterlassungserklärung in der vorliegenden Form zu unterzeichnen!

Die Abmahnung muss unter Beachtung des Einzelfalls auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Entscheidend ist die Frage, ob bereits gewerbliches Handeln oder noch privates Handeln vorliegt.

Sollte das Handeln bereits als gewerblich einzustufen sein raten wir, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die den sogenannten „Hamburger Brauch“ beinhaltet. Hierbei würde die Vertragsstrafe für jeden Einzelfall individuell festgesetzt werden und könnte im Streitfall von einem Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit oder Höhe überprüft werden.

Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten? Dann beachten Sie folgende Hinweise:

- Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen

- Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen

- Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zum Abmahner auf

- Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall und suchen Sie rechtlichen Rat auf

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Für eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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