Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 16.03.2015

Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 16.03.2015

Unsere Kanzlei erhielt in der 12. Kalenderwoche eine Abmahnungen des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Prüfung vorgelegt.

Die Abmahnung richtet sich gegen einen eBay-Händler, der Kosmetik und Möbel zum Kauf anbietet. Gerügt wurden vom Verein u. a. folgende etwaige Wettbewerbsverstöße:

- Fehlende Widerrufsbelehrung

- Fehlendes Muster-Widerrufsformular

- Fehlende Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts

- Fehler Erklärung über das Speichern des Vertragstextes

Verlangt wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch die Zahlung einer Kostenpauschale für die Abmahnung in Höhe von 232,05 Euro.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Auch, wenn bei Ihnen die gerügten Verstöße tatsächlich zutreffend sein sollten, muss davor gewarnt werden, die beigefügten Unterlassungserklärungen in der vorliegenden Form ungeprüft zu unterzeichnen. Stattdessen raten wir, nach einer anwaltlichen Beratung und Prüfung Ihres Sachverhalts, eine individuelle modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wir erstellen auch Ihnen gerne rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Widerrufsbelehrungen für Ihren Internetauftritt. So kann die Gefahr von Abmahnungen gebannt werden.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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