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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Koch Media GmbH durch die Kanzlei rka: Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung des Computerspiels „Risen 3 – Titan Lords“

Abmahnung der Koch Media GmbH durch die Kanzlei rka: Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung des Computerspiels „Risen 3 – Titan Lords“

Wir erhielten kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei rka. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Risen 3 - Titan Lords“ an dem das Unternehmen Koch Media GmbH aus Österreich die Rechte innehat. Konkret beinhaltet das Schreiben den Vorwurf des Anbietens zum Download in einer Tauschbörse.

Verlangt werden von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 900,00 €.

Sie sollten diese Art von Abmahnung keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Aus der Vergangenheit ist unserer Kanzlei bekannt, dass bereits gerichtliche Verfahren eingeleitet wurden.

Aber auch von einer vorschnellen Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte abgeraten werden! Wird die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, könnte dies als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem drohen oft erhöhte Vertragsstrafen, auch, wenn dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist.

Es wird dringend davon abgeraten, eine standardisierte modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet aus den einschlägigen Internetforen abzugeben! Ohne anwaltliche Beratung ist eine solche Erklärung unter Umständen nicht auf Ihren Einzelfall hin zugeschnitten. Dies kann zur Folge haben, dass die Kanzlei rka diese Erklärung nicht annimmt und ggf. gerichtlich gegen Sie vorgeht.

Unser Rat:

Auch in den Fällen, in denen der Vorwurf berechtigt ist und die Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat, lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

- Persönliche und enge Betreuung und Beratung

- Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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