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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Fotografen Ralph Schneider wegen Foto-Verwendung auf eBay vom 15.04.2015

Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Fotografen Ralph Schneider wegen Foto-Verwendung auf eBay vom 15.04.2015

Kürzlich erhielt unsere Rechtsanwaltskanzlei das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Fotografen Herr Ralph Schneider.

Unserer Mandantschaft wird im Abmahnschreiben vorgeworfen, innerhalb eines Angebotes auf der Internethandelsplattform eBay ein urheberrechtlich geschütztes Bild des Herrn Ralph Schneider verwendet zu haben, ohne über die nötigen Nutzungsrechte zu verfügen. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung i. S. d. §§ 13, 19a UrhG dar. Die Gegenseite fordert unsere Mandantschaft sodann dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Auskunft über folgende Punkte zu erteilen: Herkunft des Bildes, Anzahl der Vervielfältigungen, Dauer der öffentlichen Zugänglichmachung.

Weiterhin wird von unserer Mandantschaft Zahlung eines Lizenzschadensersatzes in Höhe von 1.395,00 € gefordert, zudem wird der Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 679,10 € und der Ausgleich von entstandenen Recherchekosten in Höhe von 85,00 € gefordert. Dies ergibt einen geforderten Gesamtbetrag von 2.159,10 €.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Ihre Abmahnung muss stets unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Die Gegenseite könnte sodann eine Einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Diese wäre mit weiteren Kosten für Sie verbunden.

Wir raten jedoch auch davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Unser Rat:

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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