Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Klaka im Auftrag der Bugs-International GmbH

Unsere Rechtsanwaltskanzlei erlangte kürzlich Kenntnis von einer markenrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Klaka im Auftrag der Bugs-International GmbH. Die Firma „Bugs-International“ vertreibe Futterinsekten und sei der führende Anbieter in dieser Branche auf dem deutschen Markt.

Das Abmahnschreiben ist adressiert an einen Mitbewerber, der ebenfalls Futterinsekten vertreibt. Im Abmahnschreiben heißt es, dass die Bugs-International GmbH in Ihren Markenrechten i. S. d. § 15 Abs. 2 MarkenG verletzt sei, da der Mitbewerber einen ähnlichen Firmennamen verwenden würde. Es wird Bezug genommen auf die bestehende markenrechtliche Eintragung der Wortmarke „BUGS -international“ (EM 04258026).

In dem Abmahnschreiben wird sodann ausgeführt, dass zwar grundsätzlich Auskunfts- und Schadensersatzansprüche bestünden, auf die Geltendmachung dieser aber im Falle von Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung und Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.636,90 € verzichtet würde.

In der beigefügten Unterlassungserklärung wird für jede schuldhafte Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von „nicht unter 5.100,00 €“ festgesetzt.

WICHTIG:

Wenn auch Sie eine solche Abmahnung der Bugs-International GmbH erhalten haben, unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht! Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht! Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Eine Abmahnung sollte unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Lassen Sie sich daher von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de

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