Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 28.04.2015

Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 28.04.2015

Kürzlich haben wir in unserer Kanzlei erneut eine Abmahnungen des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt bekommen.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung konkret folgendes vorgeworfen:

- Fehlende Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts (Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 EGBGB)

- Fehlende Erklärung über das Speichern des Vertragstextes (Art. 246c Nr. 2 EGBGB)

Sodann wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch die Zahlung einer Kostenpauschale für die Abmahnung in Höhe von 232,05 Euro verlangt.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Auch, falls bei Ihnen die gerügten Verstöße tatsächlich zutreffend sein sollten, muss davor gewarnt werden, die beigefügten Unterlassungserklärungen in der vorliegenden Form ungeprüft zu unterzeichnen. Stattdessen raten wir dazu, nach einer anwaltlichen Beratung und Prüfung Ihres Sachverhalts ggf. eine individuelle modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wir erstellen auch Ihnen gerne rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Widerrufsbelehrungen für Ihren Internetauftritt. So kann die Gefahr von Abmahnungen gebannt werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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