Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling vom 22.07.2015

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling vom 22.07.2015 vor, gegen die wir zurzeit verteidigen.

Ausgesprochen wurde die Abmahnung im Auftrag des Herrn Ralph Schneider aus Köln. Dieser bietet, so heißt es in der Abmahnung, im Internet Merchandisingartikel von Getränkeherstellern zum Kauf an. Unsere Mandantschaft bietet über einen privaten Account auf der Internethandelsplattform eBay ebenfalls solche Merchandisingartikel an. Dennoch wird angeführt, dass unsere Mandantschaft und Herr Schneider in einem Wettbewerbsverhältnis stünden.

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, in einem solchen Umfang Artikel dieser Art zum Kauf anzubieten, dass in dem Handeln bereits ein gewerbliches Handeln zu sehen sei. Folgende Verstöße werden unter anderem konkret vorgeworfen:

- Fehlen eines Impressums

- Keine Informationen zu den technischen Schritten, die zum Vertragsschluss führen

- Fehlende Informationen über die Speicherung des Vertragstextes

- Fehlende Widerrufsbelehrung und fehlendes Musterwiderrufsformular.

Insbesondere im Zusammenhang mit einer derartigen Abmahnung stellt sich die Frage, wann von privatem und wann von gewerblichem Handeln gesprochen wird. Die Abgrenzung dazwischen ist für den juristischen Laien nur schwer vorzunehmen. Von der Rechtsprechung wurden zahlreiche Kriterien hierfür entwickelt. Gerne beraten wir Sie, ob bei Ihrem Handeln bereits ein gewerbliches Handeln vorliegt. Wir überprüfen gerne Ihren Internetauftritt und erstellen Ihnen im Bedarfsfall rechtssichere Widerrufsbelehrungen für Ihre Homepage oder Ihren Onlineshop.

In der uns vorliegenden wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling wird von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 € verlangt. Der Abmahnung liegt eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei, die eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € für jede schuldhafte Zuwiderhandlung vorsieht.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Ihre Abmahnung muss stets unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Die Gegenseite könnte sodann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Diese wäre mit weiteren Kosten für Sie verbunden.

Wir raten jedoch auch dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem ist in dieser eine feste Vertragsstrafe vorgesehen. Anstelle dieser sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, in der keine pauschale Vertragsstrafe festgelegt wird, sondern die den sogenannten „Hamburger Brauch“ beinhaltet. Hierbei würde die Vertragsstrafe für jeden Einzelfall individuell festgesetzt werden und könnte im Streitfall von einem Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit oder Höhe überprüft werden.

Unser Rat:

Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Sie können uns Ihre Abmahnung auch gerne per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie dann gerne kostenfrei zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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