Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Haften Hotelbetreiber für Filesharing der Gäste? / Abmahnung der Kanzlei .rka im Auftrag der Techland Sp. z o.o aus Polen – Computerspiel „Dying Light“

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei .rka aus Hamburg vor. Die rka Rechtsanwälte vertreten die Techland Sp. z o.o aus Ostrow Wielkopolski in Polen, eine Firma, die Computerspiele entwickelt und vermarktet.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss in eine Tauschbörse das Computerspiel „Dying Light“ öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen §§ 97, 69c 19a UrhG dar. Unsere Mandantschaft betreibt eine Pension. Der vermeintliche Urheberrechtsverstoß könne über das WLAN-Netzwerk begangen worden sein, zu dem die Gäste freien Zugriff hätten.

Es stellt sich daher die Frage, wie Hotel- und Pensionsbetreiber mit einer solchen Abmahnung umgehen sollten.

Wichtig für Sie als Hotelbetreiber:

Das Amtsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 18.06.2014 (Az: 116 C 145/14) entschieden, dass ein Hotelbetreiber nicht für Filesharing der Gäste haftet, sofern das WLAN-Netzwerk verschlüsselt wurde und die Gäste auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hingewiesen wurden. Ebenso hat das Landgericht Frankfurt a.M. mit Urteil vom 18.08.2010 (Az: 2-6 S 19/09) entschieden.

Wichtig für Sie als Hotelbetreiber ist daher, zwei Dinge zu beachten, sofern Sie Ihren Gästen die Nutzung von WLAN anbieten:

1. Auf der technischen Seite müssen Sie ihr WLAN-Netzwerk verschlüsseln.

2. Rechtlich gesehen müssen Sie Ihre Hotelgäste darauf hinweisen, dass sie die gesetzlichen Vorschriften zu beachten haben. Hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und erstellen für Sie rechtssichere Nutzungshinweise für Ihr WLAN-Netzwerk.

Andernfalls können Ihnen kostenintensive Abmahnungen drohen. In der uns vorliegenden Abmahnung der Kanzlei .rka wird so beispielsweise neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 € verlangt.

Haben Sie ebenfalls als Hotelbetreiber eine solche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie folgende drei Grundregeln beachten:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht! Die Gegenseite könnte sodann gerichtlich gegen Sie vorgehen.
  • Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgesandte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Beratung. Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Vorbeugend sollten Sie als Hotelbetreiber stets darauf achten, die oben genannten beiden Voraussetzungen für eine rechtssichere WLAN-Nutzung Ihrer Gäste zu erfüllen. Wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Verfügung und erstellen wir Ihnen eine rechtssichere Nutzungsvereinbarung, in denen Ihre Hotelgäste auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hingewiesen werden.

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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