Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen etwaiger Verstöße innerhalb der Widerrufsbelehrung vom 12.08.2015

Erneut verteidigen wir gegen eine Abmahnung des Vereins „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.“ (‚Wettbewerbszentrale’).

Unserer Mandantschaft werden konkret die folgenden etwaigen Verstöße vorgeworfen:

  1. Falsche Belehrung über Ausübung des Widerrufsrechts
  2. Kein Muster-Widerrufsformular
  3. Widerrufsbelehrung entspricht nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form

Die Wettbewerbszentrale fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Aufwendungsersatzes in Höhe von 246,10 Euro.

Innerhalb der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird für jeden schuldhaften Verstoß eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € festgeschrieben. Wir raten dazu, diese Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterzeichnen. Sie kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und beinhaltet nicht die Regelung des sogenannten „Hamburger Brauchs“. Hierbei würde für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe individuell festgelegt, die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit und/oder Höhe überprüft werden kann. Durch ein vorschnelles und ungeprüftes Unterzeichnen der Unterlassungserklärung schneiden Sie sich eventuelle Einwendungen gegen die in der Abmahnung beschriebenen Vorwürfe ab.

Haben Sie einen Onlineshop?

Wie der vorliegende Fall eindrucksvoll zeigt, ist es zur Vermeidung von Abmahnungen unabdingbar, eine gültige und rechtskonforme Widerrufsbelehrung vorzuhalten. Etwaige Verstöße gegen geltendes Recht können kostenintensive Abmahnungen zur Folge haben. Daher bieten wir Ihnen an, für Ihren Onlineshop eine individuelle und rechtssichere Widerrufsbelehrung zu erstellen. So kann die Gefahr von Abmahnungen gebannt werden. Wenden Sie sich gerne an uns.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Wir stehen Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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