Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. mahnt wieder ab - 03.08.2015

Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. mahnt wieder ab - 03.08.2015

Wir haben das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. übernommen. Die Abmahnung, datiert auf den 03.08.2015, beinhaltet folgende Vorwürfe gegen unseren Mandanten.

1. Fehlende Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts

2. Fehlende Erklärung über das Speichern des Vertragstextes

3. Irreführende Formulierung über die Versendung der Ware und somit Verstoß gegen §§ 474 II, 475 I S. 1 BGB

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung einer abmahnbezogenen Kostenpauschale in Höhe von 232,58 Euro aufgefordert

Sind Sie ebenfalls Adressat einer solchen Abmahnung?

Dann raten wir Ihnen folgendes: Unterzeichnen Sie die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Auch, falls die Vorwürfe tatsächlich zutreffend sein sollten, sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Nach Prüfung Ihres Sachverhalts sollte sodann ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Haben Sie einen eBay-, Amazon- oder Onlineshop?

Wir erstellen auch Ihnen gerne rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Widerrufsbelehrungen für Ihren Internetauftritt. So kann die Gefahr von Abmahnungen gebannt werden. Wenden Sie sich gerne an uns!

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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