Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Warner Bros. Entertainment GmbH ab – Vorwurf: Öffentliche Zugänglichmachung der TV-Folge „iZOMBIE – Brother, Can You Spare A Brain?“

Erneut liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vor. Die Kanzlei vertritt dabei die Warner Bros. Entertainment GmbH aus Hamburg. Datiert ist die Abmahnung auf den 13.08.2015.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, über eine Internettauschbörse die TV-Folge „iZOMBIE – Brother, Can You Spare A Brain?“ öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung i. S. d. § 19a UrhG dar.

Von unserer Mandantschaft wird daraufhin die Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem wird unserer Mandantschaft angeboten, die Angelegenheit gegen Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 519,50 € abzulegen. Dieser Betrag setzt sich aus 350,00 € Schadensersatz und 169,50 € Aufwendungsersatz für entstandene Rechtsanwaltskosten zusammen.

Haben Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten?

Unsere Ratschläge lauten sodann:

1. Ignorieren Sie diese auf keinen Fall! Die Kanzlei Waldorf Frommer könnte dann im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH einen Mahnbescheid gegen Sie erlassen oder sogar Klage einreichen.

2. Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung! Dies könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem drohen oft erhöhte Vertragsstrafen, auch, wenn dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist.

3. Verwenden Sie keinesfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet. Diese ist unter Umständen nicht auf Ihnen Einzelfall hin zugeschnitten, oder zu weit, bzw. zu kurz gefasst. In einem solchen Fall könnte die Gegenseite sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Fazit: In fast allen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wir stehen Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

- Persönliche und enge Betreuung und Beratung

- Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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