Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei Scharfenberg Hämmerling mahnt im Auftrag des Fotografen Herrn Ralph Schneider aus Köln ab

Wie bereits mehrfach in der Vergangenheit verteidigen wir erneut gegen eine urheberrechtliche Abmahnung des Fotografen Herrn Ralph Schneider aus Köln, die durch die Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg Hämmerling ausgesprochen wurde.

Worum geht es in der Abmahnung?

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, innerhalb eines privaten Angebotes auf eBay-Kleinanzeigen zwei Fotos des Fotografen Ralph Schneider verwendet zu haben, ohne die hierzu erforderlichen Lizenzrechte zu besitzen. Die Verwendung der Fotos stelle eine Urheberrechtsverletzung i. S. d. §§ 13, 19a UrhG dar.

Was verlangt die Gegenseite?

Die Anwaltskanzlei Scharfenberg Hämmerling macht folgende Ansprüche geltend:

- Beseitigungsanspruch

- Unterlassungsanspruch

- Auskunftsanspruch

- Zahlungsanspruch

Letzterer setzt sich wie folgt zusammen: Lizenzschadensersatzes in Höhe von 1.395,00 €, Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 924,80 €, Recherchekosten in Höhe von 85,00 €. Dies ergibt einen geforderten Gesamtbetrag von 3.799,80 €.

Wie verhalte ich mich bei Erhalt einer Abmahnung richtig?

Zunächst: Ruhe bewahren. Ihre Abmahnung muss stets unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Sie sollten die Abmahnung auf keinen Fall ignorieren. Die Gegenseite könnte sodann bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen.

Wir raten jedoch auch davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Das sollten Sie tun:

Wir stehen Ihnen sehr gerne mit unserer Erfahrung und Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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