Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der BVB Merchandising GmbH durch Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen - Vorwurf: Markenrechtsverletzung auf Amazon

Erneut verteidigen wir gegen eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen für die BVB Merchandising GmbH.

Unserer Mandantschaft wird darin vorgeworfen, innerhalb eines Amazon-Angebotes Aufkleber zum Kauf angeboten zu haben und hierbei die geschützte Marken „BVB“ und das Logo „BVB 09“ verwendet zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen die §§ 14, 16 MarkenG dar. Der BVB Merchandising GmbH stünden in Folge Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche zu.

Es wird sodann von unserer Mandantschaft die Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Des Weiteren wird gem. §§ 19 MarkenG; 242 BGB eine Auskunft u. a. über folgende Punkte verlangt: Hersteller der Aufkleber, gewerbliche Abnehmer, Menge der verkauften Aufkleber, Einkaufs- und Verkaufspreise, erzielter Gewinn. Regelmäßig begründet sich dieses Auskunftsersuchens der Vorbereitung zur Bezifferung eines sodann in einem weiteren Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbetrages.

Unsere Mandantschaft wird bereits jetzt zum Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.973,90 Euro aufgefordert.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Dann raten wir Ihnen folgendes: Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht! Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Vielmehr sollte eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht! Es könnten gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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