Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand e. V.“ vom 15.09.2015 wegen etwaiger Verstöße auf „immobilienscout24.de“

Wir verteidigen aktuell gegen eine Abmahnung des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand e. V..“ (‚AGW’). In der Abmahnung werden unserer Mandantschaft Verstöße innerhalb eines Angebotes auf der Plattform „immobilienscout24.de“ vorgeworfen.

Im Detail werden folgende etwaige Verstöße gerügt:

  • Fehlende Angabe eines vollständigen Namens im Impressum
  • Fehlende Bezeichnung einer Aufsichtsbehörde im Impressum

Die Gegenseite fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung einer abmahnbezogenen Kostenpauschale in Höhe von 152,32 €.

Unterlassungserklärung

Sollten Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt.Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Durch ein vorschnelles unterzeichnen schneiden Sie sich eventuelle Einwendungen gegen die in der Abmahnung beschriebenen Vorwürfe ab.

Vielmehr sollte ggf. nach anwaltlicher Prüfung eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass in der vorformulierten Unterlassungserklärung für jede schuldhafte Zuwiderhandlung eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 € festgeschrieben ist. Hier sollte von dem sogenannten „Hamburger Brauch“ gebrauch gemacht werden. Dann würde im Falle eines schuldhaften Verstoßes die Vertragsstrafe individuell durch die Gegenseite festgesetzt werden und könnte von einem zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit und Höhe hin überprüft werden.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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