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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Giese Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Dipl.-Ing. Folkert Knieper auf Facebook

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Giese Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Dipl.-Ing. Folkert Knieper vor. Unserer Mandantschaft werden darin etwaige Urheberrechtsverletzungen an einem Bild vorgeworfen.

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft konkret vorgeworfen, ein Foto, welches durch Herrn Dipl.-Ing. Folkert Knieper erstellt worden sei, ohne dessen Zustimmung auf einer von unserer Mandantschaft betriebenen Facebook-Seite verwendet zu haben. Darin sei eine Urheberrechtsverletzung i. S. d. § 19a UrhG zu sehen. Abmahnungen auf Facebook nehmen stets zu.

Sodann wird von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Des Weiteren wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt 676,00 € verlangt, der sich wie folgt aufgliedert:

- 338,00 € für Fotonutzung auf Social Media

- 338,00 € 100 prozentiger Aufschlag wegen unterbliebener Urhebernennung

Des Weiteren wird der Ersatz der Rechtsanwaltskosten verlangt. Diese werden mit 546,50 € bemessen.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Die Abmahnung sollte dann unbedingt auf Ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten!

Sie sollten die Abmahnung nicht ignorieren. Auch sollten Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und zu weitreichend formuliert sein.

Aufgrund der Bearbeitung von zahlreichen Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können wir eine große Erfahrung in diesem Bereich aufweisen und wissen in vielen Fällen, wie der Abmahner denkt.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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