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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei Komning vom 14.09.2015

Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Anwaltskanzlei Komning vom 14.09.2015

Wir haben in unserer Kanzlei kürzlich erneut das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Komning im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, das Programm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG - hier das Fußballbundesliga-Spiel Hannover 96 gegen 1. FSV Mainz 05 - ohne entsprechendes Abonnement der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.

In der Abmahnung heißt es, unsere Mandantschaft habe gegenüber der Rechtsvorgängerin der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG bereits eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. Durch ein, so heißt es, erneutes Ausstrahlen des Fernsehprogramms sei die dortig festgeschriebene Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € verwirkt worden.

In der uns vorliegenden Abmahnung wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 2.656,80 € und der Ersatz der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.044,40 Euro, insgesamt also 3701,20 € gefordert. Außerdem wird eine Auskunft darüber gefordert, an welchen Tagen das Fernsehprogramm jeweils öffentlich zugänglich gemacht wurde. Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG sei jedoch damit einverstanden, dass unsere Mandantschaft „nur“ 4.500,00 € zahle. Zudem wird der Ersatz entstandener Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.044,40 € verlangt. Daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 5544,40 €.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Ob die Ansprüche der Gegenseite berechtigt sind oder nicht, hängt wie immer von Einzelfall ab.

Wir haben bundesweit bereits zahlreiche Gaststättenbetreiber, Gastronomieeinrichtungen sowie Vereinsheime vertreten. Aufgrund dieser Erfahrung kennen wir die Gegenseite bereits gut und stehen auch Ihnen mit unserer Erfahrung zur Verfügung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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