Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der JuS Rechtsanwälte im Auftrag der Kfz-Innung Unterfranken

Wir haben Kenntnis von einer Abmahnung der JuS Rechtsanwälte im Auftrag der Kfz-Innung Unterfranken mandatiert. Dem Adressaten der Abmahnung wird darin vorgeworfen, als gewerblicher Händler tätig zu sein und hierbei nicht die nötigen Informationspflichten zu erfüllen.

Konkret wirft die Kfz-Innung vor, dass der Adressat innerhalb von Angeboten zum Kauf von Kraftfahrzeugen nicht auf den gewerblichen Charakter des Angebots hingewiesen habe. Dies stelle einen Verstoß gegen § 3 Abs. 3 UWG dar, sei wettbewerbswidrig und zu unterlassen.

Vom Adressaten wird sodann der Ersatz entstandener Rechtsanwaltskosten in Höhe von 952,00 € gefordert. Zudem wird sie dazu aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Haben Sie auch eine solche Abmahnung der Kfz-Innung Unterfranken erhalten?

Es ist sodann wichtig, dass Ihre Abmahnung auf die Rechtmäßigkeit überprüft wird. Sie sollten daher eine solche Abmahnung keinesfalls ignorieren. Es ist jedoch auch dringend davon abzuraten, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen.

Die durch die Gegenseite formulierte Unterlassungserklärung ist unserer Ansicht nach nachteilig formuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem beinhaltet sie eine Zahlungsverpflichtungserklärung. Oftmals jedoch sind hierfür sehr hohe Streitwerte angesetzt. Eine anwaltliche Vertretung kann hier u. U. eine Kostenreduzierung herbeiführen. Außerdem schneiden Sie sich durch ein vorschnelles Unterzeichnen bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung ab.

Wir raten daher dazu, im Falle einer Abmahnung unmittelbar spezialisierte anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können auf eine große Erfahrung im Bereich der Verteidigung gegen Abmahnungen vorweisen. In mehreren tausenden Abmahnverfahren standen wir in der Vergangenheit unseren Mandanten mit unserem Rat, unserer Hilfe und Kompetenz zur Seite.

Oftmals sind Fristen in einer Abmahnung sehr kurz bemessen. Wenden Sie sich daher umgehend nach Erhalt einer Abmahnung an uns. Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Unseren Mandanten ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden daher mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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