Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Markenrechtliche Abmahnung der Firma Louis Vuitton vom 29.09.2015 wegen des Kaufes zweier Geldbörsen durch die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner

Wir wurden mit der Verteidigung gegen eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner im Auftrag der Modefirma Louis Vuitton Malletier Société Anonyme mandatiert.

Unserer Mandantschaft wird hierin eine etwaige Markenrechtsverletzung durch den Kauf eines Falsifikates in Gestalt einer Geldbörse vorgeworfen.

Laut Abmahnung soll im Rahmen eines Grenzbeschlagnahmeverfahrens eine am Hauptzollamt Dresden durchgeführte Überprüfung ergeben haben, dass unsere Mandantschaft zwei Geldbörsen mit Kennzeichen der Firma Louis Vuitton nach Deutschland einführen wollte.

Neben der Aufforderung zur Abgabe einer Zustimmungserklärung zur Vernichtung der Ware wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Es wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 220,00 € verlangt.

Im Rahmen einer Vielzahl bearbeiteter Fälle hat sich heraus herausgestellt, dass überwiegend kein Handeln im geschäftlichen Verkehr und somit auch keine Markenrechtsverletzung vorliegt. Nichtsdestotrotz sollte die Abmahnung nicht einfach ignoriert werden.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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