Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH – Vorwurf: Urheberrechtsverletzung durch Verwendung eines Fotos auf Homepage vom 30.10.15

Aktuell vertreten wir gegen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Corbis GmbH aus Berlin. In der uns vorliegenden Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, auf deren Homepage ein urheberrechtlich geschütztes Foto unter der Fotografie Nr. 42-38416399 der Corbis GmbH ohne deren Einwilligung genutzt zu haben.

Dies stelle eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung i. S. d. §§ 16, 19a UrhG dar. In Folge dessen stünden der Corbis GmbH Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu.

Im ersten Schritt fordert die Kanzlei Waldorf Frommer Auskunft über die Art der weiteren Verwendung des Bildes, sowie die Verwendungsdauer.

Im Grundsatz gilt, dass je länger das entsprechende Fotomaterial verwendet wird, ein höherer Lizenzschadenersatz zu leisten ist. Die Corbis GmbH beruft sich hierbei regelmäßig auf ihre Lizenzverträge, wonach dieses entsprechende Bildmaterial bereits bei einer Verwendungsdauer von wenigen Wochen oder wenigen Monaten zu einem Preis im Bereich eines dreistelligen Betrages anbietet. Die Beträge variieren. Diese sind jedoch nicht unerheblich.

Sodann wird auf den vermeintlichen Lizenzschaden regelmäßig ein hundert prozentiger Aufschlag wegen der fehlenden Urheberbenennung getätigt.

Die Streitwerte, anhand derer die Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen sind, liegen zu meist zwischen Beträgen von 6.000,00 € bis 15.000,00 € bei der Verwendung eines einzigen Bildes, so dass bereits bei einer Verwendung eines einzigen Bildes regelmäßig Beträge zwischen 1.500,00 € bis 2.000,00 € aufgerufen werden.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Dieses Auskunftsersuchen dient regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung eines sodann in einem weiteren Schreiben geltend gemachten Lizenzschadensersatzes und der sich daraus berechnenden Kosten der Rechtsverfolgung. Es ist daher unbedingt erforderlich, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen um die Angelegenheit in Ihrem Interesse rechtssicher zu beenden. Ihre Abmahnung sollte unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im weiteren Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten!

Beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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